Patriot DUAL PURPOSE P5 Manual De Usuario página 25

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  • ESPAÑOL, página 7
Stacheldrahtzaun und scharfkantiger Draht
dürfen nicht an ein Elektrozaungerät
angeschlossen werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines
elektrischen Weidezauns können durch einen
nicht-stromführenden Zaun mit Stacheldraht
oder scharfkantigem Draht ergänzt werden.
Die Stützvorrichtungen der stromführenden
Drähte sind so auszulegen, dass zwischen den
stromführenden Drähten und der vertikalen
Ebene der nicht-stromführenden Drähte ein
Mindestabstand von 150 mm gewährleistet
ist. Der Stacheldraht und der scharfkantige
Draht sind in regelmäßigen Abständen zu
erden.
Informationen zur Erdung finden Sie unter
www.patriotglobal.com.
Zwischen der Erdungselektrode des
Elektrozaungeräts und möglichen anderen
Komponenten, die an ein Erdungssystem
angeschlossen sind, wie beispielsweise der
Schutzerdung der Stromversorgung oder der
Erdung des Telekommunikationssystems ist
ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen
sind wirksam von den geerdeten
Bauelementen des Gebäudes zu isolieren. Zu
diesem Zweck können isolierte
Hochspannungskabel verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in
einem Isolierrohr zu verlegen. Alternativ dazu
können isolierte Hochspannungskabel
verwendet werden. Die Anschlussleitungen
sind vor Beschädigungen durch in den Boden
einsinkende Tierhufe oder Fahrzeugreifen zu
schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen
mit Netzstrom-, Kommunikations- oder
Datenkabeln im selben Rohr verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische
Weidezaundrähte dürfen nicht oberhalb von
Freileitungen oder überirdischen
Kommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach
Möglichkeit zu vermeiden. Ist eine Kreuzung
unumgänglich, hat sie unterhalb der
Stromleitung und in einem möglichst rechten
Winkel zu erfolgen.
Werden Anschlussleitungen und elektrische
Weidezaundrähte in der Nähe einer Freileitung
installiert, dürfen die Abstände nicht geringer
sein als die unten angegebenen Werte.
Mindestabstände von Stromleitungen für
elektrische Weidezäune
píêçãäÉáíìåÖëJëé~ååìåÖ=
≤1.000 V
>1.000 bis ≤33.000 V
>33.000 V
Werden Anschlussleitungen und elektrische
Weidezaundrähte in der Nähe einer Freileitung
installiert, darf ihre Höhe über dem Boden
nicht mehr als 3 m betragen. Dies gilt für
Elektrozäune zu beiden Seiten der
orthogonalen Projektion des äußersten Leiters
der Stromleitung auf dem Boden in einem
Abstand bis zu:
2 m bei Stromleitungen mit einer
Nennspannung nicht über 1.000 V.
15 m bei Stromleitungen mit einer
Nennspannung über 1.000 V.
Für Elektrozäune zur Abschreckung von
Vögeln, zur Einzäunung von Haustieren oder
zur Gewöhnung von Tieren wie Kühen an
Elektrozäune reicht ein Elektrozaungerät mit
geringer Leistung, um ein zufriedenstellendes
und zuverlässiges Ergebnis zu erzielen.
Bei Elektrozäunen, die Vögel davon abhalten
sollen, sich auf Gebäuden niederzulassen,
wird kein Elektrozaundraht an die
Erdungselektrode des Elektrozaungeräts
angeschlossen. An sämtlichen Stellen, an
denen Personen mit den Leitern in Berührung
kommen könnten, ist ein Warnschild nach
dem unten gezeigten Vorbild anzubringen.
Kreuzt ein elektrischer Weidezaun einen
öffentlichen Weg, ist im Elektrozaun am Ort
der Kreuzung ein stromfreies Gatter oder ein
Zauntritt vorzusehen. An jeder solchen
Kreuzung sind die stromführenden Drähte mit
Warnschildern zu versehen.
Sämtliche Abschnitte eines elektrischen
Weidezauns, die entlang einer öffentlichen
Straße oder eines öffentlichen Wegs verlaufen,
sind in kurzen Abständen mit
Sicherheitsschildern zu kennzeichnen, die fest
an den Zaunpfählen oder auf den Drähten
montiert werden.
^Äëí~åÇ=
3 m
4 m
8 m
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