DIE WESENTLICHEN GRUNDSÄTZE FÜR DIE VERWENDUNG PERSÖNLICHER SCHUTZAUSRÜSTUNG
• Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) darf nur von einer Person benutzt werden, die für ihren
sicheren Gebrauch ausgebildet und kompetent ist.
• Eine PSA darf nicht von einer Person mit einem Gesundheitszustand verwendet werden, der die Si-
cherheit des Gerätebenutzers im Normal- und Notbetrieb beeinträchtigen könnte.
• Es muss ein Rettungsplan vorhanden sein, um jede Art von Notfällen zu bewältigen, die während der
Arbeiten auftreten könnten.
• Es ist verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers Änderungen oder Ergänzungen
an der Ausrüstung vorzunehmen.
• Jede Reparatur darf nur vom Gerätehersteller oder seinem zertifizierten Vertreter durchgeführt werden.
• Eine PSA darf nicht außerhalb ihrer Grenzen oder für einen anderen Zweck als den, für den sie
bestimmt ist, verwendet werden.
• Eine PSA sollte eine persönliche Ausrüstung sein.
• Vergewissern Sie sich vor der Verwendung über die Kompatibilität der an einem Absturzschutzsystem
montierten Geräte. Überprüfen Sie regelmäßig die Verbindungen und die Justierung der Ausrüstung-
skomponenten, um ein unbeabsichtigtes Lösen oder Trennen der Komponenten zu vermeiden.
• Es ist für die Sicherheit des Benutzers von wesentlicher Bedeutung, dass der Wiederverkäufer, wenn
das Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes weiterverkauft wird, die Anleitungen für
die Bedienung, die Wartung, für die wiederkehrende Inspektion und die Reparatur in der Sprache des
Landes, in dem das Produkt verwendet werden soll, beilegt.
• Ein Auffanggurt (nach EN 361) ist die einzige akzeptable Körperhaltevorrichtung, die bei einem Abstur-
zschutzsystem verwendet werden kann.
• Verwenden Sie im Auffanggurt nur die mit dem großen Buchstaben „A" gekennzeichneten Anschla-
gpunkte, um ein Absturzsicherungssystem anzubringen.
• Es ist zwingend erforderlich, den unter dem Benutzer am Arbeitsplatz benötigten Freiraum vor jedem
Einsatz des Absturzschutzsystems zu überprüfen, damit es im Falle eines Absturzes nicht zu einer Kolli-
sion mit dem Boden oder einem anderen Hindernis auf dem Fallweg kommt. Der erforderliche Wert des
Freiraums ist der Betriebsanleitung der verwendeten Ausrüstung zu entnehmen.
• Es gibt viele Gefahren, die die Leistung der Ausrüstung und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrun-
gen, die bei der Verwendung der Ausrüstung zu beachten sind, beeinträchtigen können, insbesondere:
• ein Schleifen oder eine Schlaufenbildung der Seile oder Rettungsleinen auf scharfen Kanten,
• jegliche Defekte wie Schnitte, Abrieb, Korrosion,
• Witterungseinflüsse,
• Pendelabstürze,
• Temperaturextreme,
• chemische Reagenzien,
• elektrische Leitfähigkeit.
INSPEKTION: Vor jedem Einsatz einer persönlicher Schutzausrüstung ist es zwingend erforderlich, eine
Vorprüfung der Ausrüstung durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie sich in einem gebrauchsfähigen
Zustand befindet und vor der Verwendung korrekt funktioniert.Bei der Vorprüfung ist es notwendig, alle
Elemente der Ausrüstung auf Beschädigungen, übermäßigen Verschleiß, Korrosion, Abrieb, Schnitte oder
Fehlfunktion zu prüfen, insbesondere sind zu berücksichtigen:
• bei Auffanggurten und Gurten – die Schnallen, Einstellelemente, Anschlagpunkte, Gurte, Nähe,
Schlaufen;
• bei Falldämpfern – die Anschlagschlaufen, Gurte, Nähte, das Gehäuse, die Verbindungselemente;
• bei Stoffseilen oder Rettungsleinen oder Führungen – das Seil, die Schlaufen, Kauschen, Verbindun-
gselemente, das Einstellelement, die Spleiße;
• bei Stahlseilen oder Rettungsleinen oder Führungen – das Seil, die Drähte, Klemmen, Klemmringe,
Schlaufen, Kauschen, Verbindungselemente, Einstellelemente;
• bei Höhensicherungsgeräten - das Seil oder Gurtband, das ordnungsgemäße Funktionieren des Au-
frollmechanismus und der Bremse, das Gehäuse, der Falldämpfer, das Verbindungselement;
• bei mitlaufenden Auffanggeräten – den Korpus des Auffanggerätes, die Gleitfunktion, das Funktio-
nieren des Blockademechanismus, die Nieten und Schrauben, das Verbindungselement, den Fal-
ldämpfer;
• bei Verbindungselementen – den Tragekörper, die Nieten, die Klinke, das Funktionieren des Blocka-
demechanismus.
• bei Dreibeinen – die Beine, Sicherheitsstifte, Augenschrauben, Füße, die Kette, Verbindungselemente.
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