4.2
Betriebssicherheit
Die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift „Verarbeiten von Be-
l
schichtungsstoffen" (VBG 23) sind zu beachten.
Jede Person, die das ABAC -Motorgebläse benutzt, muß die Bedie-
l
nungsanleitung- besonders das Kapitei „Sicherheitshinweise" gelesen
und verstanden haben.
Das ABAC-Motorgebläse SG 90 Eist nicht explosionsgeschützt.
l
Es darf nicht in den unter die Explosionsschutz-Verordnung fallenden
l
Betriebsstätten sowie feuergefährdeten Räumen und Bereichen be-
nutzt werden.
Es dürfen nur Lacke und Lösemittel mit einem Flammpunkt über 21°C
l
ohne zusätzliche Erwärmung verwendet werden (siehe Angaben auf
Materialdose).
Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen ist mit wirksamer technischer
l
Lüftung zu arbeiten.
Das Motorgebläse SG 90 E muß weit entfernt (mind. 5 m) vom Spritz-
l
bereich aufgestellt werden (Brand- und Explosionsgefahr bei zündfähi-
gem Sprühnebel).
Achten Sie darauf, daß keine Zündquellen, wie z. B. offenes Feuer,
l
Funken, glühende Drähte, heiße Oberflächen, brennende Zigaretten
usw., in der Umgebung sind. Der Abstand zwischen Sprühstrahlaus-
tritt und einer möglichen Zündquelle (auch das Gerät selbst) muß min-
destens 5 m betragen (Brand- und Explosionsgefahr bei zündfähigem
Sprühnebel).
Spritzmaterial tritt unter Druck aus der Düse aus. Sprühstrahl nicht auf
l
Menschen und Tiere richten. Bei einer Hautverletzung und Kontakt mit
Farbe, Lack oder Lösemittel besteht lnfektionsgefahr: sofort einen Arzt
aufsuchen für schnelle, fachkundige Behandlung. Informieren Sie den
Arzt über die benutzte Farbe, den Lack oder das Lösemittel.
Beachten Sie, daß bei Spritzarbeiten gesundheitsschädliche Dämpfe
l
entstehen können (siehe Angaben auf Materialdose). Benutzen Sie da-
her persönlichen Atemschutz entsprechend den Angaben der Lackund
Farbenhersteller. Halten Sie Kinder sowie andere Personen von Ihrem
Arbeitsbereich fern.
7