1.4 Sicherheitseinrichtungen
Ausrüstung, Aufstellung und Betrieb von Membranspeichern sind in den nationalen
Regelwerken festgelegt. In der Bundesrepublik Deutschland sind diese z. B. durch die
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln Druckbehälter bzw. EN
14359 geregelt. Diese fordern folgende Sicherheitsausrüstung:
Einrichtung gegen Drucküberschreitung (baumustergeprüft)
Entlastungseinrichtung
Druckmesseinrichtung
Prüfmanometeranschluss
Absperreinrichtung
Zusätzlich kann angebracht werden:
Elektromagnetisch betätigte Entlastungseinrichtung
Sicherheitseinrichtung gegen Temperaturüberschreitung
Die oben genannten Sicherheitseinrichtungen sind nicht im Lieferumfang enthalten. Passende
Einrichtungen sind jedoch von Freudenberg erhältlich.
2.
Transport und Lagerung
Jeder Transport ist mit äußerster Vorsicht und unter Einhaltung aller geltenden Transport- und
Sicherheitsvorschriften durchzuführen.
Membranspeicher sind trocken und kühl (ideale Temperatur 5°C bis 20°C) zu lagern und vor
direkter Sonnenbestrahlung zu schützen. Es muss darauf geachtet werden, dass keine
Verunreinigung in den Speicher eindringen kann, d.h. das Gasventil mit dessen Abdeckkappe
und das Öl-Ventil mit einer Schutzkappe verschlossen ist.
Sollte der Speicher längere Zeit gelagert werden, wird empfohlen die Gasvorspannung zu
verringern um eine Verformung des Dicht- oder Trennelementes zu verhindern.
WARNUNG: Speicher, die beim Transport beschädigt wurden, dürfen nicht mehr
verwendet werden!
Prüfintervalle nach am Aufstellungsort geltenden gesetzlichen Vorschriften sind meist
auf das Herstelldatum bezogen und verlängern sich somit nicht um die Lagerungsdauer
vor Inbetriebnahme.
Auch die Gewährleistungszeit bleibt von einer Lagerung vor Inbetriebnahme unberührt.
Sie beginnt mit Lieferung des Membranspeichers.
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