A l l g e m e i n e H i n w e i s e z u r C E - K e n n z e i c h n u n g
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hersteller:
HAMEG Instruments GmbH
Industriestraße 6
D-63533 Mainhausen
Die HAMEG Instruments GmbH bescheinigt
die Konformität für das Produkt
Bezeichnung: Netznachbildung
Typ:
HM6050-2
mit:
–
Optionen:
–
mit den folgenden Bestimmungen
EMV Richtlinie 89/336/EWG ergänzt durch
91/263/EWG, 92/31/EWG
Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG
ergänzt durch 93/68/EWG
Angewendete harmonisierte Normen:
Sicherheit
EN 61010-1: 1993 / IEC (CEI) 1010-1: 1990 A 1:
1992 / VDE 0411: 1994
EN 61010-1/A2: 1995 / IEC 1010-1/A2: 1995 /
VDE 0411 Teil 1/A1: 1996-05
Überspannungskategorie: II
Verschmutzungsgrad: 2
Elektromagnetische Verträglichkeit
EN 61326-1/A1
Störaussendung: Tabelle 4;
Klasse B
Störfestigkeit: Tabelle A1
EN 61000-3-2/A14
Oberschwingungsströme: Klasse D
EN 61000-3-3
Spannungsschwankungen u. Flicker.
Datum: 22.07.2004
Unterschrift
Manuel Roth
Manager
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Änderungen vorbehalten
Allgemeine Hinweise zur CE-
Kennzeichnung
HAMEG Messgeräte erfüllen die Bestimmungen
der EMV Richtlinie. Bei der Konformitätsprüfung
werden von HAMEG die gültigen Fachgrund- bzw.
Produktnormen zu Grunde gelegt. In Fällen wo
unterschiedliche Grenzwerte möglich sind, wer-
den von HAMEG die härteren Prüf bedingun gen
angewendet. Für die Störaussendung werden
die Grenzwerte für den Geschäfts- und Gewerbe-
bereich sowie für Kleinbetriebe angewandt (Klas-
se 1B). Bezüglich der Störfestigkeit finden die
für den Industrie bereich geltenden Grenzwerte
Anwendung.
Die am Messgerät notwendigerweise angeschlos-
senen Mess- und Datenleitungen beeinflussen
die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte in
erheblicher Weise. Die verwendeten Leitungen
sind jedoch je nach Anwendungsbereich unter-
schiedlich. Im praktischen Messbetrieb sind daher
in Bezug auf Störaussendung bzw. Störfestigkeit
folgende Hinweise und Randbedingungen unbe-
dingt zu beachten:
1. Datenleitungen
Die Verbindung von Messgeräten bzw. ihren
Schnittstellen mit externen Geräten (Druckern,
Rechnern, etc.) darf nur mit ausreichend abge-
schirmten Leitungen erfolgen. Sofern die Bedie-
nungsanleitung nicht eine geringere maximale
Leitungslänge vorschreibt, dürfen Datenleitungen
zwischen Messgerät und Computer eine Länge
von 3 Metern nicht erreichen und sich nicht
außerhalb von Gebäuden befinden. Ist an einem
Geräteinterface der Anschluss mehrerer Schnitt-
stellenkabel möglich, so darf jeweils nur eines
angeschlossen sein.
Bei Datenleitungen ist generell auf doppelt ab-
geschirmtes Verbindungskabel zu achten. Als
IEEE-Bus Kabel ist das von HAMEG beziehbare
doppelt geschirmte Kabel HZ72 geeignet.
2. Signalleitungen
Messleitungen zur Signalübertragung zwischen
Messstelle und Messgerät sollten generell so kurz
wie möglich gehalten werden. Falls keine gerin-
gere Länge vorgeschrieben ist, dürfen Signallei-
tungen eine Länge von 3 Metern nicht erreichen
und sich nicht außerhalb von Gebäuden befinden.
Als Signalleitungen sind grundsätzlich abge-
schirmte Leitungen (Koaxialkabel/RG58/U) zu
verwenden. Für eine korrekte Masseverbindung
muss Sorge getragen werden. Bei Signalgenera-