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Beschreibung
Die MAYFIELD®-Wandeinheit (REF A-1023) wurde zur Aufbewahrung
des kompletten MAYFIELD neurochirurgischen Kopfhalterungssystems
entwickelt. Jede einzelne Instrumentensilhouette ist auf der Tafel
vorgedruckt und gestattet eine leichte und korrekte Aufbewahrung.
Jede einzelne Komponente der MAYFIELD Kopflagerung paßt auf eine
der speziell für diesen Zweck hergestellten Halterungen.
Inspektion
Instrumente vor und nach jedem Gebrauch eingehend prüfen.
Erscheint ein Instrument beschädigt und / oder erscheint seine
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, sollte das Instrument umgehend
an Integra zur Reparatur geschickt oder um Ersatz gebeten werden.
Versäumnisse beim Lesen und in der Befolgung der bereitgestellten
Informationen in dieser Produktbeschreibung können zu einer
ernsthaften Verletzung des Patienten führen.
WARNUNG:
Nichtbeachten der diesem Produkt beiliegenden
Anleitungen kann zu ernsthaften Verletzungen des
Patienten führen.
Installation
Die MAYFIELD-Wandeinheit für Instrumente sollte in
Übereinstimmung mit den Krankenhausvorschriften an einer für
diesem Zweck geeigneten Wand aufgehängt werden.
VORSICHT:
Es sollte sorgfältig darauf geachtet werden, daß
die gewählte Wandverankerung das Gewicht der
Instrumente und der Wandeinheit tragen kann.
Reinigung und Sterilisation
Bei Verunreinigungen sollten Kunststoffoberfläche, Halter und
Aluminiumrahmen mit einer antiseptischen Lösung abgewischt werden.
VORSICHT:
Nicht sterilisieren.
Garantieerklärung von Integra LifeSciences
Standardgarantie von Integra
INTEGRA LIFESCIENCES CORPORATION („INTEGRA")
garantiert dem ursprünglichen Käufer nur, dass jedes neue
MAYFIELD-Produkt bei normaler Verwendung und Pflege für
einen Zeitraum von einem Jahr (außer wenn für Zubehörteile
ausdrücklich anders angegeben) ab dem Lieferdatum durch
INTEGRA an den ursprünglichen Käufer, jedoch in keinem Fall
über das auf dem Produktetikett angegebene Verfallsdatum
hinaus, frei von Herstellungsdefekten hinsichtlich Material und
Verarbeitung ist.
• Chirurgische Instrumente sind garantiert frei von Material-
und Verarbeitungsfehlern, wenn sie ordnungsgemäß
gewartet und gereinigt und bestimmungsgemäß
verwendet werden.
• Jedes durch die Garantie gedeckte Produkt, das
von INTEGRA im Rahmen eines Lease-, Miet- oder
Installationskaufvertrags platziert wird und während der
Dauer eines solchen Platzierungsvertrags Reparaturservice
erfordert, wird gemäß den vertraglich festgelegten
Bedingungen repariert.
Wenn während der Garantieperiode oder der Dauer eines
solchen Platzierungsvertrags ein durch die Garantie gedeckter
Defekt eintritt, muss der Käufer sofort das Hauptbüro von
INTEGRA verständigen. Wenn der Käufer die Bedingungen
dieser Garantie in Anspruch nehmen möchte, muss das Produkt
zum Hauptbüro von INTEGRA zurückgeschickt werden. Das
defekte Produkt muss ordnungsgemäß verpackt und mit im
Voraus bezahltem Porto umgehend zurückgeschickt werden.
Ein bei der Rücksendung an INTEGRA eintretender Verlust
oder Schaden ist das Risiko des KUNDEN. Im Rahmen dieser
Garantie ist INTEGRA ausschließlich für die Reparatur oder
den Ersatz verantwortlich, und zwar nach alleinigem Ermessen
von INTEGRA und auf Kosten von INTEGRA gemäß diesen
Garantiebestimmungen und zutreffender Vereinbarungen.
IN KEINEM FALL IST INTEGRA HAFTBAR FÜR BEILÄUFIGE,
INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENERSATZ IM
ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF ODER DER VERWENDUNG
VON INTEGRA-PRODUKTEN. Weiterhin gilt diese Garantie
nicht für und INTEGRA ist nicht verantwortlich für Verluste,
die aus dem Kauf oder der Verwendung eines INTEGRA-
Produkts entstehen, das von einer anderen Person als einem
autorisierten INTEGRA-Kundendienstvertreter repariert oder
modifiziert wurde, und zwar derart, dass nach Ermessen von
INTEGRA seine Stabilität oder Zuverlässigkeit beeinträchtigt
wurde, oder das Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall
ausgesetzt wurde oder das für andere Zwecke, als den in der
von INTEGRA zur Verfügung gestellten Gebrauchsanleitung
beschriebenen, verwendet wurde. DIESE EINGESCHRÄNKTE
GARANTIE TRITT AN DIE STELLE JEGLICHER SONSTIGER
AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN
UND ALLER ANDEREN VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN
VON SEITEN DER FIRMA INTEGRA UND INTEGRA ÜBERNIMMT
KEINE WEITERE HAFTUNG UND BERECHTIGT KEINE
VERTRETER ODER ANDERE PERSONEN ZUR ÜBERNAHME VON
WEITERGEHENDEN HAFTUNGSPFLICHTEN IN IHREM NAMEN
IM ZUSAMMENHANG MIT PRODUKTEN VON INTEGRA.
INTEGRA LEHNT SÄMTLICHE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN
ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH
ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER
MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK ODER EINE BESTIMMTE ANWENDUNG ODER EINE
GARANTIE FÜR QUALITÄT SOWIE AUSDRÜCKLICHE ODER
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN GEGENÜBER PATIENTEN AB.
Keine Garantie oder Gewährleistung darf durch eine Handlung
oder Aussage gegeben werden und diese Standardgarantie
darf auf keine Art und Weise modifiziert werden, außer infolge
einer schriftlichen und von einem befugten Mitarbeiter von
INTEGRA unterzeichneten Erklärung. Diese Einschränkungen
der Erstellung oder Modifizierung dieser Garantie können nicht
mündlich oder verhaltensbedingt aufgegeben oder modifiziert
werden.
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