Verlust bei Rücksendung des Produktes entstanden sind, übernimmt der Garantie-
geber keine Garantie.
Die Garantie erlischt, wenn der Fehler am Gerät durch Wartung oder Reparatur ent-
standen ist, die durch jemand anderen als durch einen vom Garantiegeber autori-
sierten Servicepartner durchgeführt wurde. Die Garantie erlischt auch, wenn Aufkle-
ber oder Seriennummern des Gerätes oder eines Bestandteils des Gerätes verändert
oder unleserlich gemacht wurden.
19.1.3. Service Hotline
Vor Einsendung des Gerätes an den Garantiegeber müssen Sie sich über die Service
Hotline oder das Service Portal an uns wenden. Sie erhalten insoweit weitergehen-
de Informationen, wie Sie Ihren Garantieanspruch geltend machen können.
Die Inanspruchnahme der Hotline ist ggf. kostenpflichtig.
Die Service Hotline ersetzt auf keinen Fall eine Anwenderschulung für Soft- bzw.
Hardware, das Nachschlagen im Handbuch oder die Betreuung von Fremdproduk-
ten.
19.2. Besondere Garantiebedingungen für die Vorort-
Reparatur bzw. den Vorort-Austausch
Soweit sich ein Anspruch auf Vorort-Reparatur bzw. Vorort-Austausch ergibt, gel-
ten die besonderen Garantiebedingungen für die Vorort-Reparatur bzw. Vorort-Aus-
tausch für Ihr Produkt.
Zur Durchführung der Vorort-Reparatur bzw. des Vorort-Austauschs muss von Ihrer
Seite Folgendes sichergestellt werden:
•
Mitarbeitern des Garantiegebers, die zu vorgenanntem Zweck bei Ihnen eintref-
fen, soll uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zugang zu den Geräten
gewährt werden.
•
Telekommunikationseinrichtungen, die von diesen Mitarbeitern zur ordnungs-
gemäßen Ausführung Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwecke sowie zur
Fehlerbehebung benötigt werden, müssen von Ihnen auf eigene Kosten zur Ver-
fügung gestellt werden.
•
Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der
Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Garantiegeber selbst verant-
wortlich.
•
Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte
nach der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Garantiegeber selbst
verantwortlich.
•
Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort-Reparatur bzw. den Vorort-Aus-
tausch beträgt mind. 48 Stunden, danach müssen die uns durch den verspäte-
ten oder nicht erfolgten Storno entstandenen Kosten in Rechnung gestellt wer-
den.
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