1.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu beachten.
Besonders bei Begehung der Behälter ist eine 2. Person zur Absicherung erforderlich.
Des Weiteren sind bei Einbau, Montage, Wartung, Reparatur usw. die in Frage kommenden Vorschriften
und Normen zu berücksichtigen. Hinweise hierzu finden Sie in den dazugehörigen Abschnitten dieser
Anleitung.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw. Anlagenteilen ist immer die Gesamtanlage außer Betrieb zu
setzen und gegen unbefugtes Wiedereinschalten zu sichern.
GARANTIA bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die alle aufeinander abgestimmt sind
und zu kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung anderer Zubehörteile kann
dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt und die Haftung für daraus
entstandene Schäden aufgehoben wird.
1.2
Kennzeichnungspflicht
Das Betriebswasser ist nicht zum Verzehr und zur Körperhygiene geeignet.
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „Kein Trinkwasser"
schriftlich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.) um auch nach Jahren eine
irrtümliche Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden. Auch bei korrekter Kennzeichnung kann
es noch zu Verwechslungen kommen, z.B. durch Kinder. Deshalb müssen alle Brauchwasser –
Zapfstellen mit Ventilen mit Kindersicherung installiert werden.
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2.1
SUPRA
-Filter intern
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Der SUPRA
-Filter intern ist geeignet für den Einbau in einen Vorschacht oder eine Zisterne
Der Höhenunterschied zwischen Zulauf und Ablauf beträgt 10 mm
Der Filter ist geeignet für Dachflächen bis 350 m².
Die Maschenweite der Siebpatrone beträgt 0,35 mm.
info@garantia.eu
www.garantia.eu
1.
Allgemeine Hinweise
2.
Einbaubedingungen
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