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UMWELTSCHUTZ – RICHTLINIE 2002/96/EG
Zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach
bestimmten Regeln zu entsorgen. Dies fordert den Einsatz sowohl des Herstellers bzw.
Lieferanten als auch des Verbrauchers.
Aus diesem Grund darf dieses Gerät, wie das Symbol
Verpackung zeigt, nicht in den unsortierten Restmüll gegeben werden. Der Verbraucher hat
das Recht, dieses Gerät über kommunale Sammelstellen zu entsorgen; von dort aus wird die
spezifische Behandlung, Verwertung bzw. das Recycling gem. den Erfordernissen der Richtlinie
sichergestellt.
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