P
RÜFUNG VOR
Es ist darauf zu achten, dass die Oberflächen des Hebegutes, wo das Lastaufnahmemittel
angeschlagen wird, möglichst fett-, farb-, schmutz-, zunder- und beschichtungsfrei sind, so
dass der Kontakt der Zähne zum Hebegut nicht behindert wird.
Beide Klemmbacken auf Verschleiß und Mängel prüfen. Sie müssen ein sauberes Profil
besitzen.
Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf Beschädigungen, Risse oder Verformungen hin zu
überprüfen.
Das Lastaufnahmemittel muss sich leichtgängig öffnen und schließen lassen.
Feder überprüfen. Befindet sich der Tragegriff im unbelasteten Zustand, muss diese eine
deutlich spürbare Federkraft aufweisen, wenn man auf den Tragegriff drückt.
G
EBRAUCH DES
Durch Niederdrücken des Tragegriffs schwenken die Klemmbacken ins Gehäuse und geben
das Maul komplett frei. In diesem Zustand wird die Handklemme lotrecht oberhalb des
Schwerpunkts des Hebegutes angesetzt und bis zum Maulgrund aufgeschoben.
Durch Entlasten des Tragegriffs werden die Klemmbacken von der Federvorspannkraft gegen
das Hebegut gedrückt, wodurch die Handklemme auch ohne Zugbelastung auf dem Hebegut
angeklemmt bleibt. Das Hebegut kann nun angehoben und transportiert werden.
Nachdem der Arbeitsvorgang beendet wurde, kann die Handklemme durch erneutes
Niederdrücken des Tragegriffes vom Hebegut gelöst und abgenommen werden.
P
RÜFUNG
Laut bestehenden nationalen/internationalen Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Hebezeuge
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfintervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den
Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich
Beschädigung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der Evers-Werksbescheinigung).
Auf
Verlangen
Reparaturdurchführung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen und
Gleitflächen sind leicht zu schmieren. Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu reinigen.
Reparaturen dürfen nur von Fachwerkstätten,
verwenden, durchgeführt werden.
Nach einer erfolgten Reparatur sowie nach längerer Standzeit ist das Lastaufnahmemittel vor
der Wiederinbetriebnahme erneut zu prüfen.
Die Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.
Evers GmbH • Graf-Zeppelin-Straße 10-12 • 46149 Oberhausen • Telefon (02 08) 99 475-0 • Telefax (02 08) 99 475-31 • E-Mail evers@eversgmbh.de • www.eversgmbh.de
A
RBEITSBEGINN
L
ASTAUFNAHMEMITTELS
/ W
ARTUNG
dürfen
nur
von
sind
die
Ergebnisse
Heben • Sichern • Fördern • Verpacken
Fachwerkstätten,
die
der
Prüfungen
die Original
Evers-Ersatzteile
Original
und
die
sachgemäße
Evers-Ersatzteile
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