Wartung Und Instandhaltung - Denios 164398W Manual Del Usuario

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Betrieb
Aufnehmen
Aufzunehmendes Fass mittig mit der Fasshebeklammer anfahren.
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Hebeklammern über den Rand des Fasses hinweg absenken und dort arretieren (siehe Bild).
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Leicht anheben, den festen Sitz der Hebeklammern überprüfen.
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Fass anheben.
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Verfahren der Fässer
Verfahren aufgenommener Fässer nur im Schritttempo!
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Unebenheiten nur mit größter Vorsicht befahren!
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Es besteht Gefahr, dass die Last auch bei vorsichtiger Handhabung!
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ins Schwingen gerät!
Nicht unter die schwebenden Lasten treten!
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Abladen
Fass langsam absenken, bis es fest auf dem Boden steht (die Kette muss locker hängen).
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Hebeklammern vom Fassrand lösen.
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Aufrichten
Aufzurichtendes Fass mit der Fasshebeklammer an der späteren Oberseite anfahren.
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Hebeklammern bis über Fassmitte hinweg absenken und am Fassrand arretieren.
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Leicht anheben, den festen Sitz der Hebeklammern überprüfen.
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Fass aufrichten
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Hebeklammern vom Fassrand lösen.
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Wartung und Instandhaltung

Um ein sicheres Arbeiten mit dem Produkt zu gewährleisten sind folgende Kontrollen erforderlich:
Regelmäßige Kontrolle auf Leichtgängigkeit der Hebeklammern und gegebenenfalls nachschmieren mit
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handelsüblichem Fett.
Dabei ist darauf zu achten, dass kein Fett an die Klemmflächen der Hebeklammern kommt!
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Regelmäßige Kontrolle der Greifflächen der Hebeklammern.
Wenn das Profil abgenutzt ist, darf die Fasshebeklammer nicht mehr eingesetzt werden:
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Regelmäßige Kontrolle der Ketten und der Kranöse auf ordnungsgemäßen Zustand
Jährliche Sicht- und Funktionskontrollen durch einen Sachkundigen.
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Bei Feststellung folgender Schäden an den Ketten darf die Fasshebeklammer nicht mehr eingesetzt
werden:
a) Längung um mehr als 5 % bei Kette oder Einzelglied
b) Abnahme der Glieddicke (Nenndicke) an irgendeiner Stelle um mehr als 10 %
c) Bruch eines Kettengliedes
d) Anrisse in einem Kettenglied
e) Verformung eines Kettengliedes
Werden Anrisse, Abnutzung um mehr als 5 % oder grobe Verformungen der Kranöse festgestellt,
darf die Fasshebeklammer nicht mehr eingesetzt werden:
Als Nachweis der durchgeführten Prüfungen ist vom Betreiber eine Prüfliste zu erstellen und zu führen.
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Fasshebeklammer
164398
Seite 3 von 19 Seiten
Ausgabe 01/2011

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