Sistemi Elettronici
di Apertura Porte e Cancelli
International registered trademark n. 804888
REINIGUNG UND WARTUNG
Die Reinigungs- und Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich von dazu berechtigtem Fachpersonal (mindestens einmal pro Semester) durchgeführt werden,
wobei die korrekte Ausrichtung zwischen Sender und Empfänger, die Dichtung der Befestigungssysteme, die Reinigung der auf dem Stirndeckel
herausgearbeiteten Linse, die Reinigung der sich im Innern des Gehäuses befindenden Bestandteile und der Teile die zur einwandfreien Funktion der
Vorrichtung für notwendig gehalten werden, überprüft werden müssen.
AUßERBETRIEBNAHME
Der Ausbau und/oder die Außerbetriebnahme der IR-Lichtschranke 23102106 darf ausschließlich von dazu berechtigtem Fachpersonal durchgeführt werden.
GEWÄHRFRIST
Für die IR-Lichtschranke 23102106 wird eine Garantie von 24 Monaten gewährt. Maßgebend für die Geltendmachung der Garantieansprüche ist das auf dem
Produkt gekennzeichnete Datum. Die Garantie für die Lichtschranke gilt jedoch nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße Verwendung und jegliche Art von
Änderungen oder unbefugte Eingriffe zurückzuführen sind. Die Garantie gilt ausschließlich für den ursprünglichen Käufer.
HINWEIS: DER HERSTELLER UEBERNIMMT KEINE HAFTUNG FUER SCHAEDEN, DIE DURCH EINE UNSACHGEMAESSE, FEHLERHAFTE UND
UNGEEIGNETE VERWENDUNG VERURSACHT WURDEN.
SEA raeumt sich das Recht ein, ohne Benachrichtigungspflicht, die fuer ihre Produkte und/oder dieses Hanbuch erforderlichen Aenderugen oder Varianten
durchfuehren zu koennen.
Rx 57 / Tx
Abb. 1
Abb. 3 RX
+
+
Abb. 6
Cod. 67410887
®
Verbinder Photovoltaisches Paneel
Rx 33/ Tx
+
Abb. 4 TX
+
+
Deutsch
42
42
-
+
Abb. 2
1) Batterie Fotozellensender
2) Fotozellenempfänger
3) Photovoltaisches Paneel
4) Mechanische Sicherheitsleiste
Rev. 01 - 04/2010
Verbindung Sicherheitsleiste
nicht ausgewuchtet
1
2
3
4
R 8,2K
NC
Verbindung Sicherheitsleiste
ausgewuchtet
1
2
3
4
Brücke
NC
R 8,2K
3
1
2
4
Abb. 7
1
2
3
4
5 6
0 0
+12 +24
+12
+24
Kontakt für Leiste
oder Lichtschranke
auf Steuerung
Abb. 2 bis
Abb. 5
Abb. 8
10