MSI-SR-2H1-xx
Original Betriebsanleitung
Sicherheitsbestimmungen
• Die Montage, Inbetriebnahme, Änderung und Nachrüstung
darf nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden!
• Schalten Sie das Gerät/die Anlage vor Beginn der Arbeiten
spannungsfrei! Bei Installations- und Anlagenfehlern kann bei
nicht galvanisch getrennten Geräten auf dem Steuerkreis
Netzpotential anliegen!
• Beachten Sie für die Installation der Geräte die Sicherheits-
vorschriften der Elektrotechnik und der Berufsgenossen-
schaft.
• Durch Öffnen des Gehäuses oder sonstige Manipulation
erlischt jegliche Gewährleistung.
• Bei unsachgemäßen Gebrauch oder nicht bestimmungs-
gemäßer Verwendung darf das Gerät nicht mehr verwendet
werden und es erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
Nicht zulässige Einwirkungen können sein: starke
mechanische Belastung des Gerätes, wie sie z.B. beim
Herunterfallen auftritt, Spannungen, Ströme, Temperaturen,
Feuchtigkeit außerhalb der Spezifikation.
• Bitte überprüfen Sie gemäß der geltenden Vorschriften bei
Erstinbetriebnahme Ihrer Maschine/Anlage immer alle
Sicherheitsfunktionen und beachten Sie die vorgegebenen
Prüfzyklen für Sicherheitseinrichtungen.
Achtung
• Führen Sie vor Beginn der Installation/Montage oder
Demontage folgende Sicherheitsmaßnahmen durch:
1. Schalten Sie das Gerät/die Anlage vor Beginn der Arbeiten
spannungsfrei!
2. Sichern Sie die Maschine/Anlage gegen Wiedereinschalten!
3. Stellen Sie die Spannungsfreiheit fest!
4. Erden Sie die Phasen und schließen Sie diese kurz!
5. Decken und schranken Sie benachbarte, unter Spannung
stehende Teile ab!
6. Der Einbau der Geräte muss in einem Schaltschrank mit
einer Schutzart von mindestens IP 54 erfolgen.
• Eingeschränkter Berührungsschutz!
− Schutzart nach EN 60529: IP 20.
− Fingersicher nach EN 50274.
Leuze electronic GmbH + Co. KG
info@leuze.de • www.leuze.com
Auswertegerät für Zweihandschaltungen
• Basisgerät nach ISO 13851:2019 Typ IIIA, EN 60204-1 und EN ISO 13849-1:2015
• PL c / Kategorie 1 nach EN ISO 13849-1
• SIL CL 1 nach DIN EN 62061
• Einkanalige Ansteuerung für 1 Schließer und 1 Öffner
• Überwachung der synchronen Betätigung
• 1 Freigabestrompfad und 1 Meldestrompfad (Wechselkontakt).
Geräteausführungen
MSI-SR-2H1-01 mit Schraubklemmen, steckbar
MSI-SR-2H1-03 mit Federkraftklemmen, steckbar
Frontansicht
SUPPLY
LED grün, Betriebszustandsanzeige Spannungsversorgung
K1
LED grün, Betriebszustandsanzeige des Relais K1
In der Braike 1 D-73277 Owen
Tel. +49 (0) 7021 573-0
1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Mit dem Gerät dürfen Maschinen betrieben werden,
deren Arbeitsablauf ein wiederholtes Eindringen von
Hand in den Gefahrenbereich hinein erfordert.
Verwenden Sie das Gerät nur gemäß seiner Bestim-
mung. Beachten Sie dazu insbesondere auch die Anga-
ben in den Technischen Daten.
2
Funktion
Die Sicherheits-Anforderungen des Gerätes sind unter
Typ IIIA nach ISO 13851:2019 eingruppiert. Das Sicher-
heitsverhalten ist für Anwendungen der Kategorie 1
ausgelegt (EN ISO 13849-1). Die synchrone Betätigung
der beiden Zweihandtaster oder Schutztürkontakte wird
überwacht. Beide Taster sind mit je einem Schließer und
einem Öffner an das Gerät angeschlossen. Durch die
technische Ausführung des Eingangskreises ist eine
Quer- und Erdschlussüberwachung vorhanden. Die
Ausgangs-funktion ist mit 1 Schließer als Freigabe-
strompfade und 1 Öffner als Meldestrompfad ausgelegt.
Nach Anlegen der Versorgungsspannung an die Klem-
men A1/A2 erfolgt bei gleichzeitiger Betätigung der
Zweihandtaster (T1 + T2) das Schließen der Freigabe-
strompfade. Die beiden Taster müssen in weniger als
500ms synchron betätigt werden, damit eine Freigabe
erfolgt. Beim Loslassen auch nur eines der beiden Tas-
ter wird das Gerät sofort entregt. Der Freigabestrompfad
öffnet. Ein erneutes Starten des Gerätes kann nur erfol-
gen, nachdem beide Zweihandtaster in ihre Ausgangsla-
ge zurückgekehrt sind z.B. losgelassen wurden. Der
aktuelle Zustand des Gerätes wird von 2 LEDs ange-
zeigt. Das Anliegen der Versorgungsspannung wird mit
der LED SUPPLY, die Betätigung beider Taster mit der
LED K1 angezeigt.
We reserve the right to make changes
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