SPEZIELLE ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR VERBRAUCHER IN
DEUTSCHLAND
Entsorgen Sie Ihre Altgeräte fachgerecht. Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte umweltgerecht
verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt und menschliche Gesundheit vermieden werden. Bei
der Entsorgung sind folgende Regeln zu beachten:
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Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Elektro- und
Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Batterien und Akkus
getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Sie erkennen die
entsprechenden Altgeräte durch folgendes Symbol der
durchgestrichene Mülltonne (WEEE Symbol).
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Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer
Entsorgungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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Bestimmte Lampen und Leuchtmittel fallen ebenso unter das Elektro- und Elektronikgesetz und sind
dementsprechend wie Altgeräte zu behandeln. Ausgenommen sind Glühbirnen und Halogenlampen.
Entsorgen Sie Glühbirnen und Halogenlampen bitte über den Hausmüll, sofern Sie nicht das WEEE
Symbol tragen.
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Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw.
Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Rücknahmepflicht der Vertreiber
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkauffläche von mindestens 800 Quadratmetern,
die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen, sind verpflichtet,
1
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
2
auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter
sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
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