Beschränkte Herstellergarantie
Eingeschränkte Garantie – gesetzliche Gewährleistung: Bitte beachten Sie, dass die
nachfolgend konkretisierte Eingeschränkte Herstellergarantie neben den Ihnen zustehenden
gesetzlichen Gewährleistungsrechten gilt und diese weder ersetzt noch beschränkt. Zur
Geltendmachung Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Verkauf von
Verbrauchsgütern wenden Sie sich bitte an den Verkäufer dieses Produkts.
Garantieberechtigung: Cherry ist eine eingetragene Marke der ZF Electronics GmbH. Die
ZF Electronics GmbH („ZF Electronics") gewährt ab dem 01.06.2006 dem Käufer dieses
Cherry-Produkts („Produkt") eine Eingeschränkte Herstellergarantie („Garantie"), sofern
dieses Produkt vom Käufer in seiner Eigenschaft als Verbraucher erworben und benutzt wird.
Gewerbliche Nutzer dieses Produkts oder Käufer in ihrer Eigenschaft als Unternehmer sind
von der Garantie, wie sie nachfolgend konkretisiert wird, ausgeschlossen. Die Gewährung
und der Inhalt einer Garantie für derartige Käuferkreise kann mit ZF Electronics individuell
unter der in der Betriebsanleitung angegebenen Kontaktadresse vereinbart werden.
Die Garantieberechtigung ist nicht übertragbar und auf den ursprünglichen Käufer
beschränkt.
Diese Garantie bezieht sich nur auf Produkte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union, in Island, Norwegen, der Schweiz oder der Türkei gekauft worden sind und auch für
den Verkauf in einem dieser Länder vorgesehen waren; sie ist nur in diesen Ländern gültig
und durchsetzbar.
Garantiefrist: Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum, an dem das Produkt von einem
Endkunden erworben wird (Datum des Originalkaufbelegs) und beträgt drei (3) Jahre bzw.
neunzig (90) Tage für alle Datenträger, auf denen die Software zu diesem Produkt geliefert
wird.
Inanspruchnahme der Garantie: Sollten Sie die Garantie in Anspruch nehmen wollen,
müssen Sie binnen dreißig (30) Tagen nach Auftreten des Mangels bei einer von
ZF Electronics autorisierten Kundendienststelle Folgendes vorlegen: das Produkt und den
Originalkaufbeleg. Dieser muss den Namen und die Adresse des von ZF Electronics
autorisierten Verkäufers, das Kaufdatum und den Kaufort ausweisen sowie die eindeutige
Bezeichnung des Produkts.
Die Verantwortung für Verlust oder Beschädigung des Produktes geht nicht auf
ZF Electronics über, bis das Produkt nicht bei ZF Electronics eingetroffen ist.
Garantieleistung: Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel der Hardware werden
innerhalb der Garantiefrist durch ZF Electronics oder durch eine von ZF Electronics
autorisierte Kundendienststelle innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist kostenfrei
durch eine Reparatur, in dem Umfang, wie sie erforderlich ist, um die Betriebsbereitschaft
wiederherzustellen oder, sollte ZF Electronics dies nach eigenem Ermessen für nötig
erachten, durch Austausch des Produktes oder Teilen davon behoben.
Falls keine dieser beiden Möglichkeiten besteht, wird ZF Electronics den vom Kunden
gezahlten Kaufpreis erstatten. Ersatzprodukte können auch Produkte sein, die dem Stand der
Technik zum Zeitpunkt des Erwerbs des zu ersetzenden Produktes entsprechen. Für die
Reparatur und den Austausch des Produktes darf ZF Electronics neue, erneuerte oder
neuwertige Produkte oder Teile verwenden. Soweit dies gesetzlich möglich ist, liegt es
grundsätzlich im Ermessen von ZF Electronics, welche der vorbenannten Möglichkeiten
gewählt wird.
Auf ersetzte Teile oder Produkte besteht Garantie entweder bis zum Ablauf der
ursprünglichen Garantie für das Originalprodukt, oder drei (3) Monate ab Austausch der Teile
oder Produkte, je nachdem welche Garantiefrist länger ist.
Ausgetauschte oder zurückgenommene Teile oder Ausstattungsteile gehen in das Eigentum
von ZF Electronics über.
Mängel an Verschleißteilen, die naturgemäß nur eine begrenzte Lebensdauer haben (wie
z. B. Batterien oder Sicherungen) sind von der Garantie ausgenommen. Ebenso sind
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