GARANTIEBEDINGUNGEN_
1. REGULIERUNG UND TERRITORIUM
ALLE LEGEND EBIKES Produkte sind gemäß der Richtlinie 1999/44/EG der Europäischen Union über den Verkauf und die Garantien von
Verbrauchsgütern garantiert.
Die Bedingungen dieser Garantie gelten nur für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union erworben wurden.
2. GARANTIEZEIT
Auf alle LEGEND EBIKES Produkte wird eine Garantie von 2 Jahren gewährt, mit Ausnahme der Verbrauchsmaterialien, und unter der Voraussetzung,
dass die in der Bedienungsanleitung beschriebenen Nutzungsbedingungen erfüllt und die entsprechende Wartung durchgeführt wurde.
Die Laufzeit von 2 Jahren beginnt ab dem Kaufdatum, welches das Datum ist, das auf der Handelsrechnung erscheint.
Die von LEGEND EBIKES verkauften Power Storage Units (nachfolgend Batterien) haben auch eine 2-jährige Garantie, obwohl sie als
Verbrauchsmaterialien betrachtet werden. Nach den ersten 6 Monaten muss der Kunde jedoch nachweisen, dass der Fehler auf einen
Herstellungsfehler zurückzuführen ist.
3. GARANTIELEISTUNG
LEGEND EBIKES gewährleistet für seine Elektrofahrräder und andere verwandte Produkte unter der Marke LEGEND EBIKES eine Garantie auf jegliche
Herstellungs- oder Montagefehler, die folgendes beinhaltet:
- Reparatur oder Austausch von defekten Teilen durch andere in gutem Zustand (nicht unbedingt neu, im Falle des Austauschs).
- Die Arbeit, die erforderlich ist, um Teile und Komponenten entweder selbst oder durch Dritte zu installieren oder zu reparieren.
[DE]
- Die Kosten für Lieferungen (falls zutreffend) von Teilen an die Benutzer/Verkaufsstellen, um die Wirksamkeit der Garantie geltend zu machen.
Mängel, die sich aus der Erstmontage/Einstellung ergeben, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Fahrrads geltend gemacht werden. Nach
Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Benutzer für die Einstellung verantwortlich ist.
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