UMWELTSCHUTZ – RICHTLINIE 2012/19/EU
Zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte
nach bestimmten Regeln zu entsorgen. Dies fordert den Einsatz sowohl des Herstellers bzw.
Lieferanten als auch des Verbrauchers.
Aus diesem Grund darf dieses Gerät, wie das Symbol
auf dem Typenschild bzw. auf der
Verpackung zeigt, nicht in den unsortierten Restmüll gegeben werden. Der Verbraucher
hat das Recht, dieses Gerät über kommunale Sammelstellen zu entsorgen; von dort aus
wird die spezifische Behandlung, Verwertung bzw. das Recycling gem. den Erfordernissen
der Richtlinie sichergestellt.
ERP DEKLARATION – VO 1275/2008/EG
Wir, TKG Sprl/Bvba, bestätigen hiermit, dass unser Produkt den Anforderungen der VO
1275/2008/EG entspricht. Unser Produkt verfügt zwar nicht über eine Funktion zur
Minimierung des Verbrauchs, welche laut VO 1275/2008/EG das Produkt nach Beendigung
der Hauptfunktion in den Aus- oder Bereitschaftszustand versetzen soll, aber dies ist aus
Sicht des Gebrauchswertes nicht möglich, da dies die Hauptfunktion des Produktes so stark
beeinträchtigen würde, dass eine Benutzung des Produktes nicht mehr möglich sein würde!
Aus diesem Grund weisen wir in unserer Bedienungsanleitung den Kunden stets darauf hin,
das Gerät sofort nach dem Gebrauch vom Netz zu trennen.
Die Bedienungsanleitung ist auf einfache Nachfrage auch verfügbar in elektronischem
Format bei dem Kundendienst (siehe Garantiekarte).
TKG FH 2000
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