Betriebsanleitung
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die EWM-Heckenschere ist ausschließlich für den üblichen Einsatz bei
landwirtschaftlichen und landschaftspflegerischen oder gleichgearteten Arbeiten
bestimmt.
Die Stärke des Schnittguts darf 20 mm nicht überschreiten.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehören folgende Anforderungen:
das Beachten und Befolgen aller Hinweise in dieser Anleitung
•
das Einhalten der Inspektions- und Wartungsintervalle in dieser Anleitung
•
Jeder darüber hinausgehende oder davon abweichende Gebrauch gilt als
bestimmungswidrig.
Der bestimmungswidrige Gebrauch der Heckenschere kann zu Personenschäden und
Sachschäden führen.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch bestimmungswidrigen
Gebrauch der Heckenschere entstehen.
Verbot eigenmächtiger Umbauten und Veränderungen
Nehmen Sie keine eigenmächtigen Umbauten oder Veränderungen an der
Heckenschere vor. Umbauten oder Veränderungen sind ohne die schriftliche
Genehmigung des Herstellers unzulässig und schließen eine Haftung für daraus
resultierende Schäden aus.
Personalqualifikation und -schulung
Die Heckenschere darf nur von Personen genutzt, gewartet und instand gesetzt
•
werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung des Personals
•
müssen durch den Betreiber genau geregelt sein.
•
Liegen beim eingesetzten Personal keine ausreichenden Kenntnisse vor, so ist
dieses zu schulen und zu unterweisen.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass der Inhalt dieser Betriebsanleitung durch
•
das Personal verstanden und umgesetzt wird.
Instandsetzungsarbeiten, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben sind,
•
dürfen nur von autorisierten Fachwerkstätten durchgeführt werden.
Allgemeine Sicherheitshinweise
•
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die
bestehenden nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie alle internen
Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
Die einschlägigen Unfall-Verhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein
•
anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und
straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind einzuhalten.
Die Sicherheitshinweise des Herstellers des Trägerfahrzeugs oder Geräteträgers
•
sind zu beachten.
Vor jeder Inbetriebnahme ist die Heckenschere auf Betriebssicherheit und auf
•
beschädigte, fehlende und verschlissene Teile zu kontrollieren. Beschädigungen
sind sofort zu beseitigen, bevor mit der Heckenschere gearbeitet oder
weitergearbeitet wird.
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# A018G