Fehlersuche/Ratschläge; Garantie - T.I.P. SBS 36 Traducción De Las Instrucciones De Uso Originales

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  • ESPAÑOL, página 27
8.2.
Wartung im Winter
Schützen Sie das Gerät vor Frost!
Bitte demontieren Sie das Gerät im Herbst/Winter und entleeren Sie dies gründlich. Bevor das Gerät längere Zeit außer
Betrieb genommen wird (z.B. im Winter) empfiehlt es sich die Batterie vorher komplett aufzuladen. Hier sollte das Gerät
mehrere Stunden in direktem Sonnenlicht geladen werden ohne dass das Gerät eingeschaltet ist. Sie sollten diesen
Ladevorgang bei Außerbetriebsetzung spätestens alle 3 Monate wiederholen.
Bitte achten Sie darauf, dass das Gerät über Winter ausgeschaltet ist, damit die Batterie nicht entladen wird.
Bitte lagern Sie das Gerät während der Wintermonate in beheizten Räumen, um die Selbstentladung der Batterie zu
verringern.
9. Fehlersuche/Ratschläge
Im Betrieb läuft Wasser aus dem Rückschlagventil
Das Rückschlagventil wurde falsch herum montiert. Umdrehen und andersherum aufstecken.
Die Tropfauslässe bewässern, ohne dass die Pumpe läuft
Prüfen Sie das Rückschlagventil auf Durchgängigkeit und überprüfen Sie die Aufsteckrichtung.
LED im Steuergerät leuchtet nicht
Ist das Solarmodul angesteckt? Akku leer, auf Sonnenschein warten.
Das System blinkt und es findet keine Bewässerung statt
Überprüfen Sie Ihren Wasserstand im Wasserfass. Überprüfen Sie das Kabel des
Wasserstandssensor auf Unversertheit und ob der Stecker fest in der Steuereinheit eingesteckt ist.
Aus den hinteren Tropfauslässen kommt bei der Bewässerung kein Wasser heraus
Nehmen Sie die Tropfauslässe von der Leitung ab und schrauben diese auf. Kontrollieren Sie
anschließend, ob die Gummimembran richtig in der Halterung sitzt.
Das Bewässerungssystem bewässert am Morgen und am Abend nicht
Kontrollieren Sie, ob das Solarmodul richtig in der Buchse eingesteckt ist. Sollte dies der Fall sein,
dann verändern Sie bitte die Position des Moduls.

10. Garantie

T.I.P. garantiert dem privaten Endkunden (im Folgenden „Kunde"), nicht hingegen dem gewerblichen Nutzer, nach
Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das vom Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
gekaufte Gerät innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird. Die
vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch diese Garantie
nicht berührt. Insbesondere werden die gesetzlichen Mängelrechte durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufs des Gerätes durch den Kunden, zu nachfolgenden Bedingungen:
I. Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind,
kostenlos beseitigt. Reklamationen sind unmittelbar nach Feststellung schriftlich zu melden.
II. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen
aufweist, die durch eine von der normalen Bestimmung oder Vorgaben der Gebrauchsanweisung von T.I.P.
abweichende Benutzung verursacht worden sind.
Keine Garantie besteht insbesondere:
-
Bei unsachgemäßer Behandlung und bei eigenen Veränderungen am Gerät
-
Bei mechanischer Beschädigung des Gerätes von außen und Transportschäden
-
Bei üblicher Abnutzung von Verschleißteilen wie z.B. Laufrad und Gleitringdichtungen
-
Bei Schäden, die auf höhere Gewalt, Wasser, Blitzschlag, Überspannung zurückzuführen sind
-
Bei Missachtung der Gebrauchsanweisung und Bedienungsfehlern
-
Wenn das Gerät keinen technischen Defekt aufweist
III. Die vom Kunden geltend gemachten Fehler wird T.I.P. nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Reparatur
oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben bzw. das Gerät austauschen. Ausgetauschte Teile gehen
in das Eigentum von T.I.P. über. Nach Ablauf der Garantie anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
IV. Weitergehende Ansprüche oder eine weitergehende Haftung bestehen auf Grund der Garantie nicht, es sei denn
zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften kommen zur Anwendung, wie zum Beispiel das Produkthaftungsgesetz, in
Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit durch T.I.P..
Von T.I.P. erbrachte Garantieleistungen verlängern die Garantiefrist nicht, auch hinsichtlich eventuell ausgetauschter
Komponenten. Die Garantieverpflichtung erlischt im Falle des Weiterverkaufs durch den Kunden.
V. Der Garantieanspruch ist vom Kunden durch Vorlage der Kaufquittung nachzuweisen, welche dem Gerät bei
Rücksendung beizulegen ist. Ohne gültige Kaufquittung ist eine kostenfreie Reklamationsbearbeitung im Zuge dieser
Herstellergarantie nicht möglich.
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