Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört
Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern ist zu recyceln
oder umweltfreundlich zu entsorgen. Entsorgen Sie ihr Gerät
in
Abfallsammelstelle.
einen
Recycling
Container
oder
DE5
an
eine
lokale