Der Schornsteinzug hängt von der Eignung des Schornsteinaufsatzes ab.
Daher ist es wichtig, dass bei handwerklicher Bauweise der Austrittsquerschnitt mehr als doppelt so groß ist wie der Innenquerschnitt des
Schornsteins (Bild 2) .
Da der Schornstein immer über den Dachfirst geführt werden muss, muss der Schornsteinaufsatz auch bei Wind für einen Abzug sorgen
(Bild 3).
Der Schornsteinaufsatz muss folgende Anforderungen erfüllen:
• Einen Innenquerschnitt haben, der dem des Schornsteins entspricht.
• Einen nützlichen Austrittsabschnitt haben, der doppelt so groß ist wie der innere Abschnitt des Schornsteins.
• So gebaut sein, dass Regen, Schnee oder Fremdkörper nicht in den Schornstein gelangen können.
• Einfache Inspektion für Wartungs- und Reinigungsarbeiten.
ANSCHLUSS AN DEN SCHORNSTEIN
Produkte mit automatischer Türschließung (Typ 1) müssen aus Sicherheitsgründen mit geschlossener Ofentür betrieben werden (außer
während der Brennstoffbeschickungs- oder Entaschungsphasen).
Produkte mit nicht automatischer Türschließung (Typ 2) müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen werden.
Der Betrieb bei geöffneten Türen ist nur unter Aufsicht erlaubt.
Das Verbindungsrohr zum Schornstein muss so kurz wie möglich, gerade, waagerecht und leicht steigend sowie wasserdicht sein.
Der Anschluss muss mit stabilen und robusten Rohren erfolgen, die allen geltenden und gesetzlichen Normen und Vorschriften entsprechen
und hermetisch mit dem Schornstein verbunden sind. Der Innendurchmesser des Anschlussrohres muss dem Außendurchmesser des
Geräteabgasstutzens entsprechen (DIN 1298).
!ACHTUNG: Hinsichtlich der Ausführung des Kaminanschlusses und brennbarer Materialien beachten Sie bitte die angegebenen
Anforderungen. Der Schornstein muss durch eine geeignete Isolierung oder einen Lufthohlraum einen angemessenen Abstand zu brennbaren
Materialien oder Brennstoffen haben. Mindestsicherheitsabstand 25 cm.
Der Schornsteindruck (ZUG) muss mindestens 12 Pa Pascal (=1,2 mm Wassersäule) betragen. Die Messung muss immer bei heißem Gerät
(Nennwärmeleistung) durchgeführt werden. Wenn der Druck 17 Pascal übersteigt, muss er gemäß den geltenden Vorschriften durch die
Installation eines zusätzlichen Zugbegrenzers (Falschluftventil) am Abgasrohr oder im Schornstein reduziert werden.
! Für den korrekten Betrieb des Geräts ist es wichtig, dass ausreichend Luft für die Verbrennung in den Aufstellort eingeführt wird (siehe
Abschnitt BELÜFTUNG UND BELÜFTUNG DER AUFSTELLRÄUME).
BELÜFTUNG UND BELÜFTUNG DER AUFSTELLUNGSRÄUME
Da das Produkt seine Verbrennungsluft vom Aufstellungsort bezieht, ist es VORGESCHRIEBEN, dass am Ort selbst eine ausreichende
Luftmenge zugeführt wird. Bei luftdichten Fenstern und Türen (z. B. nach Energiesparkriterien gebaut) ist möglicherweise die Frischluftzufuhr
nicht mehr gewährleistet und die Zugluft des Gerätes sowie Ihre Gesundheit und Sicherheit gefährdet.
Es muss UNBEDINGT eine ausreichende Luftmenge für die Verbrennung und Resauerstoffversorgung des Raums vorhanden sein, um
sicherzustellen, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert. Es sollten daher Lüftungsöffnungen vorhanden sein, die Luft von außerhalb des
Gebäudes hereinlassen und eine Luftzirkulation für die Verbrennung auch bei geschlossenen Türen und Fenstern ermöglichen.
Die Lufteinlässe müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
• sie müssen mit Gittern, Metallgittern usw. geschützt werden, ohne jedoch den nutzbaren Nettoquerschnitt zu verringern;
• sie müssen so ausgeführt sein, dass die Wartungsarbeiten möglich sind;
• sie müssen so positioniert werden, dass sie nicht blockiert werden können;
• etwaige Dunstabzugshauben im Aufstellungsraum dürfen nicht gleichzeitig in Betrieb sein, da dadurch auch bei geschlossener Kamintür
Rauch in den Raum eindringen kann.
Die saubere und nicht kontaminierte Luftströmung kann auch aus einem an den Installationsraum angrenzenden Raum bezogen werden
(indirekte Be- und Entlüftung), sofern die Strömung frei durch dauerhafte Öffnungen mit Verbindung nach außen erfolgt.
Der angrenzende Raum darf nicht als Garage, zur Lagerung von brennbarem Material oder für andere feuergefährliche Tätigkeiten,
Badezimmer, Schlaf- oder Aufenthaltsräume des Gebäudes genutzt werden.
Die Belüftung gilt als ausreichend, wenn der Raum mit Lufteinlässen gemäß Tabelle ausgestattet ist:
Gerätekategorien
Kamine
Öfen
Herde
Die Installation in Räumen mit Brandgefahr ist verboten. Aufstellung in Wohnräumen, in denen auf jeden Fall der bei der Aufstellung
gemessene Unterdruck zwischen Innen- und Außenumgebung größer als 4 Pa ist.
Prozentsatz des Nettoöffnungsquerschnitts in
Bezug auf den Rauchauslassquerschnitt des
Geräts
50%
50%
50%
39
Minimaler Nettoöffnungswert des
Lüftungskanals
200 cm2
200 cm2
200 cm2
DE