Allgemeines
Sicherheit
1.6 Urheberschutz
Die Bedienungsanleitung ist urheberrechtlich für
Bissell Commercial geschützt.
Die Bedienungsanleitung enthält Vorschriften
und Zeichnungen bzw. Zeichnungsausschnitte
technischer Art, die weder vollständig noch
teilweise vervielfältigt, verbreitet oder zu Zwecken
des Wettbewerbs unbefugt verwertet oder
anderen mitgeteilt werden dürfen.
Eine Erlaubnisgenehmigung zur Verwendung für
Publikationen oder Weitergabe von Kopien oder
Informationen aus dieser Bedienungsanleitung an
Dritte behält sich Bissell Commercial vor.
Aus Zuwiderhandlungen entsteht ein
Schadenersatzanspruch des Herstellers. Weitere
Ansprüche bleiben vorbehalten.
1.7 Zielgruppe
Diese Bedienungsanleitung richtet sich an den
Benutzer dieser Kehrmaschine.
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BG355
2.
Sicherheit
Beachten Sie zur Vermeidung von Fehlfunktio-
nen, Schäden und gesundheitlichen Beeinträch-
tigungen folgende Hinweise!
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Kehrmaschine 355 ist ausschließlich
zum Entfernen von Straßenschmutz wie
z. B. Laub, Gras, Split, Sand und ähnlichen
Verunreinigungen auf ebenen und harten Flächen
vorgesehen.
2.2 Nichtbestimmungsgemäße Verwen-
dung
Jeder andere als der im Abschnitt „Bestimmungs-
gemäße Verwendung" beschriebene Gebrauch
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden haftet allein der Benutzer
des Gerätes.
Die Kehrmaschine darf nicht zum Kehren
von gesundheitsgefährdenden, brennbaren
oder glühenden Stoffen (Zigaretten und
Streichhölzern), Flüssigkeiten, explosiven
oder gefährlichen Stäuben (Ex), Säuren oder
Lösungsmitteln genutzt werden.
Die Kehrmaschine darf ebenfalls nicht zum
Kehren von Wasser verwendet werden.
Die Kehrmaschine darf nicht in
explosionsgefährdeten Bereichen oder als
Transportmittel verwendet werden.
2.3 Verantwortung des Benutzers
Ein Benutzer ist jede natürliche oder juristische
Person, die die Kehrmaschine nutzt oder Dritten
zur Anwendung überlässt und während der
Nutzung für die Sicherheit des Benutzers oder
Dritter verantwortlich ist.
• Beaufsichtigen Sie Kinder, die sich im Arbeits-
umfeld befinden, um sicherzustellen, dass sie
nicht damit spielen.
• Minderjährige dürfen nicht mit dem Gerät arbei-
ten. Ausgenommen sind Jugendliche über 16
Jahre, die unter Aufsicht ausgebildet werden.
• Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflusst
ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medika-
mente, dürfen keine Arbeiten mit dem Gerät
ausführen.
• Personen, die sich aufgrund ihres gesund-
heitlichen Zustands nicht anstrengen dürfen,
dürfen keine Arbeiten mit der Kehrmaschine
ausführen.
• Ersetzen Sie unleserlich gewordene
Beschilderung an der Kehrmaschine.