Vertreiber, die Elektro- und Elektronikgeräte
verkaufen, sind verpflichtet, bei der Lieferung
von Neugeräten Altgeräte desselben Typs,
die im Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie die Neugeräte erfüllen, kostenlos vom
Endverbraucher zurückzunehmen. Dies gilt
auch bei der Lieferung von neuen Elektro-
und Elektronikgeräten oder beim Fernabsatz.
Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und
Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² verkauft, verpflichtet,
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind (Elektrokleingeräte), im
Ladengeschäft oder in unmittelbarer Nähe
kostenlos zurückzunehmen; die Rücknahme
darf in diesem Fall nicht vom Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes abhängig
gemacht werden.
Die Rücknahme von Elektro- und
Elektronikgeräten kann auch auf
Containerplätzen oder zugelassenen
Recyclinghöfen erfolgen. Für weitere
Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
Gemeindeverwaltung.
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