Konformität mit
nationalen Vor-
schriften
31
FCC, Teil 15 (gültig in den USA)
•
Hiermit erklärt Leica Geosystems AG, dass die Funkausrüstung des Typs
•
GG04 plus der Richtlinie 2014/53/EU und anderen anwendbaren europä-
ischen Richtlinien entspricht. Der Volltext der EU-Konformitätserklärung ist
unter http://www.leica-geosystems.com/ce einsehbar.
Geräte der Klasse 1 entsprechend der Europäischen Richtlinie
2014/53/EU (RED; Funkanlagen) können ohne Einschränkung in jedem
Mitgliedsstaat des EWR vermarktet und in Betrieb genommen werden.
In Ländern mit nationalen Vorschriften, die nicht durch die europäische
•
Richtlinie 2014/53/EU oder FCC, Teil 15 abgedeckt sind, sind die Bestim-
mungen und Zulassungen für den Betrieb zu prüfen.
Einhaltung des japanischen Fernmeldegesetzes.
•
•
Dieses Gerät ist gemäß den japanischen Funk- und Fernmeldegeset-
zen (
電波法
Dieses Gerät sollte nicht verändert werden (andernfalls wird die ver-
•
gebene Zulassungsnummer ungültig).
Wichtige Informationen über Ihr Instrument
und
) zugelassen.
電気通信事業法
de