Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16/04/14 über fluorierte Treibhausgase und
Verordnung (EG) zur Aufhebung Nr. 842/2006
Dichtheitsprüfung
1. Die Betreiber von den Geräte, die die fluorierte Treibhausgase in Mengen von 5 Tonnen CO
Schäumen enthalten, müssen sicherstellen, dass das Gerät auf Dichtheit überprüft wird.
2. Für die Geräte, die fluorierte Treibhausgase in Mengen von 5 Tonnen 5 Tonnen CO
Tonnen CO2-Äquivalent enthalten: mindestens alle 12 Monate.
Bild der Gleichwertigkeit CO
Belastung und Tonnen von CO
Von 7 bei 75 kg Belastung = von 5 bei 50 Tonnen
Lassen Sie keine R32-Kühlflüssigkeit in die Atmosphäre gelangen. Dies ist ein Fluorid-Treibhauseffektgas, das
unter das Kyoto-Abkommen fällt, mit einem Potenzial für die globale Erwärmung (GWP) = 675 - (siehe
Verordnung der Europäischen Gemeinschaft zu Fluorid-Treibhauseffekt-Verordnung (EU) Nr. 517/2014).
In Bezug auf die Gas R32, 7.40 kg in Höhe von 5 Tonnen CO
Ausbildung und Zertifizierung
1.
Die Betreiber der betreffenden Anwendung sollen dafür Sorge tragen, dass die zuständige Person die erforderliche Zertifizierung erlangt
hat, die die angemessene Kenntnisse der geltenden Vorschriften und Normen sowie die notwendige Kompetenz in Bezug auf die
Emissionsvermeidung und - verwertung von fluorierten Treibhausgasen und der Handhabungssicherheit der betreffenden Typen und Größe
der Ausrüstung beinhaltet.
Aufbewahrung der Aufzeichnungen
1. Die Betreiber von den Geräte, die auf Dichtheit überprüft werden müssen, müssen für jedes Gerät, das die folgenden Angaben enthält,
Aufzeichnungen erstellen und verwalten:
a) Die Menge und Art der installierten fluorierten Treibhausgase;
b) Die Mengen an fluorierten Treibhausgasen, die während der Installation, Wartung oder Service oder aufgrund von Leckagen hinzugefügt
werden;
c) Ob die Mengen der installierten fluorierten Treibhausgase wiederverwandt oder zurückgefordert wurden, einschließlich der Name und
Anschrift der Wiederverwendung oder Rückgewinnungsanlage und gegebenenfalls der Bescheinigungsnummer;
d) Die Menge der fluorierten Treibhausgase wiederhergestellt wird;
e) Die Identität des Unternehmens, das die Ausrüstung installiert, gewartet und gegebenenfalls repariert oder außer Betrieb hat,
gegebenenfalls einschließlich der Nummer des Zertifikats;
f) Datum und Ergebnisse der Prüfung durchgeführt werden;
g) Wenn das Gerät außer Betrieb hat, wurden die Maßnahmen zur Rückgewinnung und Beseitigung der fluorierten Treibhausgase getroffen.
2. Die Betreiber bewahrendie Aufzeichnungen für mindestens fünf Jahre lang auf, wobei die Unternehmen, die die Tätigkeiten für die
Betreiber ausführen, die Aufzeichnungen für mindestens fünf Jahre lang aufbewahren soll.
2
2
-Äquivalent oder mehr enthalten aber weniger als 50
2
Häufigkeit der Prüfung
Jedes Jahr
Engagement für die Überprüfung jedes Jahr.
2 ,
5
-Äquivalent oder mehr enthalten und nicht in
2
die