SPEZIELLE ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR VERBRAUCHER IN
DEUTSCHLAND
Entsorgen Sie Ihre Altgeräte fachgerecht. Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte
umweltgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt und menschliche
Gesundheit vermieden werden. Bei der Entsorgung sind folgende Regeln zu beachten:
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Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Elektro- und
Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Batterien und Akkus
getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Sie erkennen die
entsprechenden Altgeräte durch folgendes Symbol der
durchgestrichenen Mülltonne (WEEE-Symbol).
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Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an
einer Entsorgungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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Bestimmte Lampen und Leuchtmittel fallen ebenso unter das Elektro- und Elektronikgesetz
und sind dementsprechend wie Altgeräte zu behandeln. Ausgenommen sind Glühbirnen und
Halogenlampen. Entsorgen Sie Glühbirnen und Halogenlampen bitte über den Hausmüll,
sofern sie nicht das WEEE-Symbol tragen.
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Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw.
Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Rücknahmepflicht der Vertreiber
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
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