2.3
Verantwortung des Betreibers
Das Produkt ist für industrielle Anwendungen konzipiert. Für ein sicheres Arbeiten am Produkt muss der
Betreiber Sorge tragen (siehe auch Kapitel 5 „Montage", Seite 13). Beim Einbau und bei Arbeiten an und
mit dem Produkt sowie bei der Montage am Einbauort sind die nationalen und internationalen Sicher-
heits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Für sicheres Arbeiten am Produkt muss der Betreiber das Bedien- und Servicepersonal regelmäßig zu
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Erste Hilfe unterweisen.
Bei explosionsgeschützten Ausführungen muss der Betreiber das Explosionsschutz-Dokument für die
Anlage erstellen und die Zoneneinteilung sowie die Risikobeurteilung durchführen (zum Beispiel auf Ba-
sis der ATEX 0137).
HINWEIS!
Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche, in denen hybride Gemische vorhanden sind, müssen
für diesen Einsatz besonders geprüft sein. Hybride Gemische sind explosionsfähige Gemische aus
brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln mit brennbaren Stäuben. Die Überprüfung der Eignung des
Betriebsmittels für solche Einsätze liegt in der Verantwortung des Betreibers.
2.4
Transport, Verpackung und Lagerung
Das Produkt ist bei Wareneingang auf mögliche Transportschäden zu untersuchen. Die aufgetretenen
Schäden sind unverzüglich dem Hersteller mitzuteilen. Abhängig vom Schadensfall ist das weitere Vor-
gehen abzustimmen.
Das Produkt sollte erst vor der Inbetriebnahme aus der Verpackung entnommen werden.
Das Produkt darf die zulässigen Grenzen der Umwelteinflüsse und mechanischen Eigenschaften bei der
Lagerung nicht überschreiten (siehe jeweiliges Typenblatt und/oder Zeichnung des Produktes). Das Pro-
dukt ist bei der Lagerung vor Feuchtigkeit und Staub zu schützen.
Nach kundenseitiger Montage und weiterer Versendung der Anlage ist eine geeignete Transportsiche-
rung oder Verpackung für die Schwimmkörper vorzusehen (Vermeidung von Schlag).
2 Einleitung
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