Reichweitenkontrolle bei PMR 446
Die Reichweitenkontrolle funktioniert auch beim PMR 446 Mode:
Die Auswahl besteht zwischen AU (Automatik ein), Pb (nur manueller
Reichweitentest) oder OF für abgeschaltete Reichweitenkontrolle.
Ob die Reichweitenkontrolle aktiviert ist oder nicht, entscheidet ausschließlich das
Gerät, welches die Reichweite kontrollieren möchte.
Hat ein entferntes Gerät keine Reichweitenkontrolle aktiviert, dann können Sie
trotzdem von Ihrem Gerät aus die Reichweitenkontrolle aktivieren.
Wählen Sie entweder AU (dann erfolgt ein Check jede Minute automatisch) oder Pb
(dann fragen Sie per Knopfdruck beim anderen Gerät an.
In Funknetzen aus mehr als 2 gleichartigen Geräten macht eine automatische
Reichweitenkontrolle keinen Sinn, denn Sie würden nie wissen, welches von mehreren
Geräten antworten würde. Daher erfolgt bei mehreren Geräten im Netz keine
automatische Reichweitenmeldung.
Wir empfehlen, bei PMR 446 Funkbetrieb nur die manuelle Reichweitenkontrolle zu
benutzen.
Wichtige Informationen zu Ihrem Gerät
Wir sind verpflichtet, jedem Gerät Informationen über die Entsorgung, über die
gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und die EG Konformitätserklärungen mit
Hinweisen über das Benutzen der Geräte in den verschiedenen Ländern beizufügen.
Sie finden daher diese Informationen auf den folgenden Seiten.
Gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren nach Kaufdatum
Der Verkäufer dieses Geräts gewährt Ihnen eine gesetzliche Gewährleistung von zwei
Jahren nach Kaufdatum des Geräts. Diese Gewährleistung umfasst alle Fehler, die
durch defekte Bauteile oder fehlerhafte Funktionen innerhalb der Gewährleistungsfrist
auftreten sollten, nicht jedoch Fehler, die auf normaler Abnutzung beruhen, wie
z.B. verbrauchte Akkus, Kratzer im Display, Gehäusedefekte, abgebrochene
Antennen, sowie Defekte durch äußere Einwirkung, wie Korrosion, Überspannung
durch unsachgemäße externe Spannungsversorgung oder Verwendung ungeeigneten
Zubehörs. Ebenso sind Fehler von der Gewährleistung ausgeschlossen, die auf nicht
bestimmungsgemäßen Umgang mit dem Gerät beruhen.
Bitte
Kaufbeleg,
Gebrauchsanleitung
und
Artikelnummer
aufbewahren.
Gewährleistungsansprüche
oder
Ansprüche
aus
Garantieversprechen
sind
ausschließlich mit dem Händler abzuwickeln.
Elektroschrottgesetz und Recycling
Europäische Gesetze verbieten das Entsorgen von defekten oder nicht
mehr brauchbaren Geräten über den Hausmüll. Sollten Sie eines Tages
Ihr Gerät entsorgen wollen, dann geben Sie es bitte nur bei den überall
eingerichteten kommunalen Sammelstellen zum Recycling ab. Dieses
Sammelsystem wird von der Industrie finanziert und sichert auch die
umweltgerechte Entsorgung und das Recycling wertvoller Rohstoffe.
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