Sicherheitstyp BF (Body Floating)
Gerät mit einem isolierten (erdfreien) Anwen-
dungsteil vom Typ F (floating), das einen be-
sonderen Schutz gegen elektrischen Schlag
bietet, insbesondere in bezug auf zulässige Ab-
leitströme und Zuverlässigkeit der Schutzleiter-
verbindung
Gebrauchsanweisung beachten!
Laut DIN VDE 0750 Teil 219 muß das Gerät nahe
den Elektrodenanschlußbuchsen mit diesem
Symbol gekennzeichnet sein. Es bedeutet, daß
der Benutzer die Gebrauchs-anweisung zu be-
achten hat.
Hinweis:
Die Gebrauchsanweisung ist Bestandteil des Gerätes.
Geben Sie bei Weitergabe oder Veräußerung des Gerä-
tes unbedingt die Gebrauchsanweisung mit, und lassen
Sie sich den Empfang bestätigen. Andernfalls haften
Sie für Schäden, die dem Benutzer oder Dritten durch
Fehlbedienung des Gerätes entstehen.
Anmerkung:
Die kursiv gedruckten Textteile berücksichtigen Vor-
schrift-en und Regeln der Bundesrepublik Deutschland.
Wir empfehlen sie auch der Aufmerksamkeit unserer
ausländischen Kunden.
BILDZEICHENERKLÄRUNG
MEDIZINGERÄTEVERORDNUNG (MedGV) /
UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN (UVV)
Pflichten des Betreibers
In der MedGV und den UVV sind die Pflichten der Betrei-
ber von elektrischen Geräten beschrieben.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit diesen Vorschriften ver-
traut zu machen und weisen an dieser Stelle nur aus-
zugsweise auf die wichtigsten Punkte hin.
Dieses Reizstromgerät gehört zur Gruppe 1 der Medizin-
geräteverordnung (MedGV). Der Betreiber muß ein
Gerätebuch führen, die Gebrauchsanweisungen jeder-
zeit zugänglich aufbewahren, die Geräte nur von sach-
kundigem und eingewiesenem Personal bedienen las-
sen und für regelmäßige sicherheitstechnische Kontrol-
len der Geräte Sorge tragen.
Einweisung des Personals
(MedGV § § 6 und 10)
Medizinisch- technische- Geräte der Gruppen 1 und 3
dürfen nur von Personen angewendet werden, die auf-
grund ihrer Ausbildung oder ihrer Kenntnisse und prak-
tischen Erfahrungen die Gewähr für einesachge-rechte
Handhabung bieten und an Hand der Ge-brauchsan-
weisung in die sachgerechte Handhabung eingewie-
sen worden sind. Nur solche Personen dürfen einwei-
sen, die aufgrund ihrer Kenntnisse und praktischen Er-
fahrungen für die Einweisung und die Handhabung die-
ser Geräte geeignet sind.
Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)
§ 11 MedGV
Der Betreiber hat das Gerät mindestens alle 12 Monate,
einer sicherheitstechnischen Kontrolle nach § 11
MedGV unterziehen zu lassen.
Die sicherheitstechnische Kontrolle umfaßt folgende
Prüfschritte gemäß STK-Protokoll:
• Sichtprüfung incl. Überprüfung auf Vorhandensein
der Begleitpapiere
• Prüfung der elektrischen Sicherheit nach DIN VDE 0751
• Funktionsprüfung nach der Gebrauchsanweisung
Für die Durchführung der STK liegt jedem Gerät ein STK-
Protokoll bei, das die durchzuführenden Prüfungen ge-
nau auflistet. Dieses STK-Protokoll dient als Kopiervor-
lage, damit Sie nicht für jede STK ein neues bei uns
anfordern müssen. Achten Sie darauf, daß auch nach
einer Instandsetzung Ihr Kundendienst Ihnen ein STK-
Protokoll aushändigt. Zur Durchführung der STK sind alle
Geräte (auch die für den Kombinationsbetrieb zugelas-
senen), das vollständige Zubehör, Gerätebücher und Ge-
brauchsanweisungen bereitzuhalten.
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