Konformitätserklärung im Einklang mit Artikel 14 der Verordnung EU
Nr. 517/2014 des europäischen Parlaments und des Rates
Das Unternehmen ZANOTTI SPA – UID.-Nr. 01856570203 erklärt unter der eigenen
Verantwortung, dass die von ihm hergestellten und vorbefüllten Erzeugnisse Fluorkohlenwasserstoffe enthalten, die
im Emissionshandelssystem im Sinne des Kapitels IV der Verordnung EG Nr. 517/2014 vorgesehen sind und dass:
□A.
es Inhaber der aufgrund des Art. 18, Absatz 2 der Richtlinie EU Nr. 517/2014 erteilten und in das Register
gemäß Artikel 7 der genannten Richtlinie eintragenden Genehmigungen bei der Überführung in den
zollrechtlich freien Verkehr eines Herstellers oder Importeurs von Fluorkohlenwasserstoffen ist,
unbeschadet des Artikels 15 der Verordnung EU Nr. 517/2014, für die Menge an den in den Geräten
enthaltenen Fluorkohlenwasserstoffen.
□B.
Die in den Geräten enthaltenen Fluorkohlenwasserstoffe, die in der Union in den Verkehr gebracht,
anschließend exportiert und außerhalb der Union in die Geräte gefüllt wurden und dass das Unternehmen,
das die Fluorkohlenwasserstoffe in den Verkehr gebracht hat, eine Erklärung abgefasst hat, in der es
bestätigt, dass die Menge an Fluorkohlenwasserstoffen als in der Union in Verkehr gebracht verzeichnet
wurde oder werden wird und dass sie nicht als direkte Lieferung zu Zwecken des Exports gemäß Artikel 15,
Absatz 2, Buchstabe c) der Verordnung EU
Durchführungsverordnung EU Nr. 517/2014 der Kommission verzeichnet wurde.
□C.
Die in die Geräte gefüllten Fluorkohlenwasserstoffe von einem Hersteller oder Importeur von
Fluorkohlenwasserstoffen in den Verkehr gebracht wurden, auf den der Artikel 15 der Verordnung EU Nr.
517/2014 anwendbar ist.
Pegognaga, 01/01/2017
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Nr. 517/2014 und Punkt 5C des Anhangs zur
Der Geschäftsführer
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