Gewährleistungserklärung
Für Aquarien aus dem Hause Hagen gewähren wir
dem Kunden für die Dauer von 24 Monaten, sofern
er Verbraucher ist, eine Gewährleistung für den Fall,
dass unser Produkt mangelbehaftet sein sollte, nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von
zwei Jahren auf Neuware ab Eintreffen der Ware beim
Kunden.
§ 1 Gewährleistungsumfang
Die Gewährleistung erstreckt sich auf das Ihnen verkaufte
Aquarienprodukt mit allen dazugehörigen Einzelteilen.
Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Filter medien, sind jedoch
ausgenommen. Die Gewährleistung ist beschränkt auf das
Produkt an sich und erstreckt sich nicht auf Schäden an
sonstigen Sachen und/oder Personen. Daneben gelten die
Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, die durch
die vorstehende Regelung nicht eingeschränkt werden.
Die Produktwerbung/-beschreibung ist Bestandteil der
Vertragsgemäßheit.
Eine Mängelbehebung ist in jedem Fall für den Kunden
vollständig kostenlos.
Der Gewährleistungsanspruch des Kunden besteht
grundsätzlich unabhängig vom bezahlten Kaufpreis. Die
Gewährleistung wird in der Form geleistet, dass nach
unserer Entscheidung das komplette Produkt oder Ein-
zelteile hiervon ausgetauscht oder repariert werden. Bei
Fehlschlagen wird nach Ihrer Wahl der Kaufpreis gemin-
dert oder das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises
zurückgenommen.
§ 2 Gewährleistungszeit und
–abwicklung
Die Gewährleistung beginnt mit dem Tage der Ablieferung
des Aquariums an den Kunden. Voraussetzung der Ge-
währleistungsgewährung ist, dass unser Produkt bestim-
mungsgemäß genutzt und nicht unsachgemäß behandelt
oder gewartet wurde, insbesondere die entsprechende
Gebrauchsanweisung beachtet wurde, weiterhin, dass das
Produkt oder seine Einzelteile nicht durch hierfür nicht au-
torisierte Werkstätten oder Personen repariert wurde. Eine
Gewährleistung besteht nur und kann auch nur daraus
bestehen, auf Dichtigkeit und nicht auf Glasbruch und/oder
die Versiegelung der Abdeckung mit dem Aquarium oder
Folgeschäden. Das heißt, ein Aquarium, was z. B. nicht
flächig auf einer geeigneten Unterlage aufliegt und deshalb
einen Glasbruch nach sich zieht, kann nicht als Gewähr-
leistungsleistung gesehen werden.
Die Gewährleistung kommt ferner nicht zum Tragen, wenn
das Produkt mechanische Beschädigungen, gleich welcher
Art, aufweist.
Zeigen sich innerhalb der Gewährleistungszeit Mängel,
so sind die Gewährleistungsansprüche unverzüglich, spä-
testens aber innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab dem
Auftreten des Mangels bei dem Fachhändler, welcher das
Produkt geliefert hat, geltend zu machen. Die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte bleiben Ihnen dabei erhalten.
Technische Veränderungen, die dem Fortschritt und der
Verbesserung von Produkten dienen, bleiben vorbehalten.
Gewährleistungsansprüche werden nur dann berück-
sichtigt, wenn der Kaufbeleg über das Aquarienprodukt
vorgelegt wird.
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