Entsorgungsmaßnahmen. Zwecks ordnungsgemäßer Entsorgung
wenden Sie sich bitte an einen Hotronic-Lieferanten oder eine
Hotronic-Verkaufsstelle bzw. an eine lokale Recycling-Stelle.
Auf die Hotronic®-Schuhheizung FootWarmer Power Plus
gewähren wir eine beschränkte Garantie von drei (3) Jahren ab
Kaufdatum. Diese beschränkte Garantie gilt ausschließlich für den
Erstkäufer, der die neue Hotronic®-Schuhheizung FootWarmer Power
Plus von einem autorisierten Hotronic®-Händler erworben hat. Ein
Kaufnachweis mit Datum ist vorzulegen. Hotronic® ersetzt oder
repariert nur jenes Teil der Hotronic®-Schuhheizung FootWarmer Power
Plus, welches als Folge von Ausführungs- oder Materialmängeln defekt
ist. Diese beschränkte Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf
nicht sachgemäße Verwendung, Nachlässigkeit, Missbrauch oder
jeglichen in der Gebrauchsanweisung nicht vorgesehenen Einsatz
zurückzuführen ist. Weiterhin sind von der Garantie ausgeschlossen:
normale Abnutzung, Veränderung von Aussehen bzw. Farbe, Bruch (mit
Ausnahme eines durch Herstellungsmängel bedingten Bruchs),
unsachgemäße Wartung durch den Händler, durch den Händler oder
Käufer nicht sachgemäß vorgenommene Produktmodifikationen,
Produktverlust als Folge mangelhafter Befestigung, normale
Temperaturabweichungen pro Heizstufe bzw. Abweichungen in Bezug
auf die Heizdauer des Gerätes auf einer bestimmten Heizstufe nach
dem Aufladen, bedingt durch die Wahl des Batterieladeverfahrens bzw.
die Bedingungen, in denen die Hotronic®-Schuhheizung FootWarmer
Power Plus verwendet wird, sowie Toleranzen der Batterien, der
Mikrosteuerung, des Mikroprozessors oder des Mikro-Chips.
Diese beschränkte Garantie ist die einzige Garantie, die dem
Käufer gewährt wird.
Weitere ausdrückliche oder stillschweigende Garantien sind
ausgeschlossen. Weder Hotronic International Limited noch der
Händler haftet für nebensächliche oder Folgeschäden jeglicher Art, die
auf die Verwendung oder den Besitz der Hotronic®-Schuhheizung
FootWarmer Power Plus- zurückzuführen sind.
Sollte an der Hotronic®-Schuhheizung FootWarmer Power Plus
während der beschränkten Garantiezeit ein Mangel auftreten, so ist das
Produkt vom Besitzer unverzüglich an einen autorisierten Hotronic®-
Händler zurückzugeben. Ein datierter Kaufnachweis ist vorzulegen.
Falls die Hotronic®-Schuhheizung FootWarmer Power Plus bzw. ein
Teil derselben ersetzt oder repariert wird, so entspricht die Garantiezeit
für das Ersatzprodukt/Ersatzteil bzw. das reparierte Produkt/Teil der
verbleibenden Originallaufzeit der beschränkten Garantie ab dem
Kaufdatum der ursprünglichen Hotronic®-Schuhheizung FootWarmer
Power Plus.
Kontaktieren Sie den nächstgelegenen Hotronic-Lieferanten, wenn die
HOTRONIC BESCHRÄNKTE GARANTIE
gelbe Garantiekarte nicht beiliegt.
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