Tracker entsorgen
(Anwendbar in der Europäischen
Union und anderen europäischen
Staaten mit Systemen zur getrennten
Sammlung von Wertstoffen).
Altgeräte dürfen nicht in
den Hausmüll!
Sollte der Tracker einmal
nicht mehr benutzt werden
können, so ist jeder Ver-
braucher gesetzlich verpflichtet,
Altgeräte getrennt vom Hausmüll,
z. B. bei einer Sammelstelle seiner
Gemeinde/seines Stadtteils, abzuge-
ben. Damit wird gewährleistet, dass
Altgeräte fachgerecht verwertet und
negative Auswirkungen auf die Um-
welt vermieden werden. Deswegen
sind Elektrogeräte mit dem hier ab-
gebildeten Symbol gekennzeichnet.
Batterien und Akkus
dürfen nicht in den
Hausmüll!
Als Verbraucher sind
Sie gesetzlich verpflichtet, alle
Batterien und Akkus, egal ob sie
Schadstoffe* enthalten oder nicht,
bei einer Sammelstelle in Ihrer
Gemeinde/Ihrem Stadtteil oder im
Handel abzugeben, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung
zugeführt werden können.
*gekennzeichnet mit:
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber,
Pb = Blei
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