Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EG
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in nationales Recht müssen verbrauchte
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden. Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung: Der Eigentümer des
Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der sachgerechten Verwertung
im Falle der Eigentumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät kann hierfür auch einer Rücknahmestelle
überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der nationalen Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetze durchführt. Nicht betroffen sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel
ohne Elektrobestandteile.
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