EN 166:2001
Das Gesamtgewicht der Polykarbonatschutzblende 5120913 beträgt nur 240 g. Der Benutzer kann die Polykarbonatschutzblende mittels der
Längenverstellsysteme des vertikalen Riemens (3) an der Halterung (Einraststifte und entsprechende Löcher) und des horizontalen Riemens (4)
durch Drehen des hinten angebrachten Drehknopfes (5) optimal an die Kopfform anpassen. Die Längeneinstellung des Schläfenriemens erfolgt
bei aufgesetzter Schutzblende mittels eines sich am hinteren Teil befindenden graduierten Knopfes, der auf zwei Zahnkranzsektoren einwirkt.
Das Polykarbonatvisier Code 1093045 ist in vertikaler Richtung um ca. 180° verstellbar und erlaubt dem Benutzer -wenn notwendig- das Visier
nach oben und nach unten zu klappen, ohne die komplette PSA vom Kopf zu nehmen. Die Schutzblende ist mit seitlichen Kupplungssystemen
des Visiers ausgestattet, die eine Einstellung der Härte der Klappbewegung nach hinten erlauben. Wenn die Einstellungen korrekt ausgeführt
wurden, kann die Schutzblende sich während der normalen Arbeitsbedingungen nicht von selbst durch plötzliche Bewegungen zur Seite oder
nach oben vom Kopf des Benutzers lösen. Der Benutzer muss daher vor dem Gebrauch der Schutzblende:
- die Vorrichtung wie nachfolgend beschrieben zusammenbauen:
• Den Stift (2) um 90° in die vertikale Position drehen und die zwei seitlichen Kupplungssysteme (6) abschrauben;
• Das Visier (1) einsetzen;
• Den Stift (2) um 90° in die horizontale Position drehen und die zwei seitlichen Kupplungssysteme (6) wieder festschrauben und
dabei darauf achten, dass das Visier korrekt befestigt ist;
- Die Länge der Halterungsriemen (3 und 4) wie oben beschrieben einstellen.
- Die Härte der Klappbewegung im Inneren des Visiers mit Hilfe der beiden seitlichen Kupplungssysteme (6) so einstellen, dass das
Visier nicht versehentlich durch vorhersehbare Einsatzbedingungen angehoben werden kann, und stattdessen ohne Schwierigkeiten
auf Wunsch hochgehoben werden kann, ohne Beeinträchtigung des Anliegens am Kopf. Die Blende ist in einer Umgebung ohne
organische Dämpfe bei einer Temperatur zwischen +5 °C und +30 °C aufzubewahren. Zum Vermeiden von Transportschäden oder von
Beschädigungen beim Handling wird empfohlen, die Blende in der Originalverpackung zu lassen. Zur Reinigung und zum Desinfizieren
können weiche, nicht verkratzende Tücher oder Gewebe und jedes konventionelle Reinigungs-/Desinfektionsmittel für den Einsatz
im optischen Bereich verwendet werden. KEINE LÖSUNGSMITTEL VERWENDEN. Die aus Halterung und Polykarbonatvisier
bestehende Schutzblende 5120913 entspricht den Anforderungen der EN 166:2001 für PSA zum Gebrauch in der Industrie gegen
Hochgeschwindigkeitspartikel und Partikel mit mittlerer Aufprallenergie. Für die Schutzblenden 5120913 dürfen für die oben genannte
Schutzklasse als Ersatzteile nur von TECOMEC gelieferte Original-Ersatzteile verwendet werden. Zum Austauschen des Visiers ist wie
oben für den Zusammenbau beschrieben vorzugehen. Als Ersatzteil ausschließlich das Visier mit dem Code 1093045 verwenden. Die
Schutzblende 5120913 stellt einen geeigneten Schutz der Augen des Benutzers in Situationen sicher, in denen Risiken eines Aufpralls
mit mittlerer Energie vorhersehbar sind, welche z.B. auf das Vorhandensein von kleinen Metallkörpern in der Arbeitsumgebung bedingt
sind, die sich mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 120 m/Sek. bewegen. Werden die oben beschriebenen Anweisungen für die
Reinigung befolgt, so ist das Visier unter normalen Einsatzbedingungen keiner größeren Abnutzung ausgesetzt. Das Visier ersetzen,
wenn Kratzer oder punktförmige Einschnitte auf der Oberfläche sichtbar sind. Die Vorrichtung muss darüber hinaus nach jedem
relevanten Aufprall ersetzt werden, der auf der Oberfläche des Visiers dauerhafte Defekte, wie Rillen oder Schnitte, oder „Beulen"
verursacht. Die Vorrichtung muss ferner nach jedem signifikanten Aufprall ersetzt werden. Die komplette Vorrichtung nach maximal
fünf Jahren normalen Gebrauchs ersetzen. Die Polykarbonatschutzblende 5120913 ist mit einer die Konformität mit den EG-Richtlinien
bezeugenden Markierung versehen, deren Beschreibung und Bedeutung hier im Einzelnen aufgeführt werden:
Visier 1093045
Symbol
Bedeutung
Erkennungsmarke der Firma
TECOMEC S.r.l.
1
Optische Klasse
B
Festigkeit gegen Hochgeschwindigkeitspartikel - Aufprall mit mittlerer Energie
CE
CE-Konformitätskennzeichnung
Visierhalterung S00400080
Symbol
Bedeutung
Erkennungsmarke der Firma
TECOMEC S.r.l.
EN 166
Nummer der angewandten Norm
B
Festigkeit gegen Hochgeschwindigkeitspartikel - Aufprall mit mittlerer Energie
CE
CE-Konformitätskennzeichnung
:
HINWEIS
Die Visierhalterung ist mit einer doppelten Kennzeichnung versehen, da sie ein zu zwei verschiedenen PSA gehörendes
Element darstellt: eine Maschenschutzblende und eine Polykarbonatschutzblende. In diesem Fall ist die Bezugskennzeichnung die oben
dargestellte Kennzeichnung. Wenn die Symbole F, B und A nicht gleichzeitig an Okular und Gestell vorhanden sind, ist der komplette
Augenschutz einer niedrigeren Stufe zuzuordnen. Wenn ein Schutz gegen Hochgeschwindigkeitspartikel bei Extremtemperaturen
gefordert wird, sollte die gewählte Augenschutzvorrichtung unmittelbar hinter dem Aufprallbuchstaben mit dem Buchstaben T markiert
sein, d.h. FT, BT oder AT. Wenn auf den Aufprallbuchstaben nicht der Buchstabe T folgt, darf die Augenschutzvorrichtung nur gegen
Hochgeschwindigkeitspartikel bei Raumtemperatur verwendet werden.
WARNUNG: Über Sehbrillen aufgesetzte Augenschutzvorrichtungen gegen Hochgeschwindigkeitspartikel können den Aufprall
übertragen und daher eine Gefahr für den Träger erzeugen. Die mit der Haut des Anwenders in Kontakt geratenden Materialien
können bei besonders empfindlichen Personen allergische Reaktionen hervorrufen. Die Verpackung und die Vorrichtung am Ende ihrer
Lebensdauer müssen entsprechend der Vorschriften der geltenden Gesetze entsorgt werden. Das von Art. 10 der Richtlinie 89/686/
EWG vorgesehene Zertifizierungsverfahren wurde durch CERTOTTICA, Istituto italiano per la certificazione dei prodotti ottici Scrl, Zona
industriale Villanova, I – 32013 Longarone (BL) Italy, einer bei der EU-Kommission benannten Stelle (Kennnummer 0530), ausgeführt.
DE
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