13 - ENTSORGUNG VON VERSEUCHTEM MATERIAL
Bei Verschrottung der Zapfsäule müssen deren Bauteile Fachbetrieben für die Entsorgung
und das Recycling von Industrieabfällen zugeführt werden. D.h.:
ENTSORGUNG DER VERPACKUNG:
Die Verpackung besteht aus biologisch abbaubarem Karton; sie kann Fachbetrieben zur
normalen Wiedergewinnung von Zellulose zugeführt werden.
ENTSORGUNG DER METALLTEILE:
Die Metallteile der Verkleidung und Struktur wie auch die lackierten Teile und die Edelstahl-
teile können normalerweise Fachbetrieben für die Verschrottung von Metallen zugeführt
werden.
ENTSORGUNG WEITERER BAUTEILE:
Die weiteren Bauteile, aus denen sich die Zapfsäule zusammensetzt, wie Schläuche, Gum-
midichtungen und Kunststoffteile sind Fachbetrieben für die Entsorgung von Industrieabfäl-
len zuzuführen.
14 - CE KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG
Die unterzeichnete Firma:
PIUSI S.p.A
Via Pacinotti c.m. z.i.Rangavino
46029 Suzzara - Mantua - Italien
ERKLÄRT auf ihre eigene Verantwortung, dass das folgend beschriebene Gerät:
Bezeichnung: Automatischer Aufwickler
Modell: HA20 ; HA/HN40 ; HA/HN60 ; HA/HN150.
Maschinennummer: siehe Losnummer auf dem am Produkt angebrachten CE Typenschild
Baujahr: siehe Baujahr auf dem am Produkt angebrachten CE Typenschild,
den Gesetzesbestimmungen entspricht, die folgende Richtlinien umsetzen:
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die Dokumentation steht der zuständigen Behörde auf begründetes Verlangen bei der
Firma Piusi S.p.A. oder Beantragung unter der E-Mail Adresse: doc_tec@piusi.com zur
Verfügung.
Die zur Erstellung des technischen Heftes und Abfassung der Erklärung autorisierte
Person ist Herr Otto Varini in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter.
Suzzara 16/04/2015
Gesetzlicher Vertreter
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Otto Varini