ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
D
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem
Fachpersonal vorbehalten.
Die Montage, elektrischen Anschlüsse und Einstellungen
sind unter Beachtung der praktischen Verhaltensregeln und
Einhaltung der geltenden Normen auszuführen. Lesen Sie die
Anleitungen vor der Montage des Produkts aufmerksam durch.
Eine fehlerhafte Montage kann zu ernsthaften Verletzungen und
Sachschäden führen. Die Verpackungsmaterialien (Kunststoff,
Styropor etc.) müssen sachgemäß entsorgt werden und dürfen
nicht in Kinderhände gelangen, da sie eine Gefahrenquelle
darstellen können. Überprüfen Sie das Produkt vor der Montage
auf Transportschäden. Montieren Sie das Produkt nicht in ex-
plosionsfähiger Atmosphäre oder Umgebung: Das Vorhanden-
sein von entzündlichen Gasen oder Dämpfen bedeutet eine
große Gefahr. Nehmen Sie vor der Montage des Antriebs alle
Veränderungen an der Struktur für die lichten Sicherheitsräume
und den Schutz bzw. die Abtrennung aller Quetsch-, Scher-,
Einzieh- und allgemeiner Gefahrenstellen. Stellen Sie sicher,
dass die vorhandene Struktur den nötigen Anforderungen im
Hinblick auf Robustheit und Stabilität entspricht. Der Herstel-
ler des Antriebs schließt eine Haftungsübernahme im Falle
der Nichtbeachtung der praktischen Verhaltensregeln bei der
Fertigung der zu motorisierenden Torprofile sowie von während
des Gebrauchs auftretenden Verformungen aus. Beachten Sie
bei der Montage der Schutzeinrichtungen (Lichtschranken, Kon-
taktleisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die geltenden Normen
und Richtlinien, die Kriterien der praktischen Verhaltensregeln,
die Montageumgebung, die Betriebslogik des Systems und die
von der motorisierten Tür entwickelten Kräfte. Die Schutzein-
richtungen müssen mögliche Quetsch-, Scher-, Einzieh- und
allgemeine Gefahrenstellen der motorisierten Tür sichern.
Bringen Sie die von den geltenden Vorschriften vorgesehenen
Warn- und Hinweiszeichen zur Kennzeichnung von Gefahrens-
tellen an. Bei jeder Installation müssen die Identifikationsdaten
der motorisierten Tür an sichtbarer Stelle angebracht werden.
Stellen Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass
die Angaben auf dem Datenschild mit den Werten des
Stromnetzes übereinstimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz
mit einem allpoligen Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand
von mindestens 3 mm aus.
Stellen Sie sicher, dass der elektrischen Anlage ein geeigneter
Fehlerstrom-Schutzschalter und ein Überstromschutz vorge-
schaltet sind. Schließen Sie die motorisierte Tür soweit erforder-
lich an eine normgerechte Erdungsanlage an. Unterbrechen
Sie während der Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten
die Stromzufuhr, bevor Sie den Deckel für den Zugang zu den
elektrischen Geräten öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Geräten dürfen nur mit
antistatischem geerdeten Armschutz vorgenommen wer-
den. Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die In-
stallation von sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten
Bauteilen ab. Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte
dürfen ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.
Der Monteur ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage alle
erforderlichen Informationen zum automatischen, manuellen
und Notbetrieb der motorisierten Tür zu liefern und die Betrieb-
sanleitung auszuhändigen.
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist der Installateur, der eine
Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen unterle-
gen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes zu tun:
WEL - IP1891
-
Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der
MR genannten Dokumente enthalten muß;
(die technische Akte ist aufzubewahren den nationalen
Behörden mindenstens zehn Jahre lang zur Verfügung zu
halten. Diese Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum der
motorisierten Tür);
-
Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß An-
lage II-A der MR und Sie dem Kunden liefern;
-
Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür
laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die
Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet
unter der folgenden Adresse: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
Serviceklasse: 5 (mindestens 5 Jahre Einsatz bei 600 Zyklen
pro Tag)
Verwendung: SEHR INTENSIV (Für Gemeinschaftszugänge
mit intensiv genutzten Einfahrten oder Eingängen).
-
Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann
die oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
-
Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufei-
nanderfolgender Zyklen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe
statistischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen
ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte
beziehen sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funk-
tionsfähig ist, ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten
erforderlich sind.
-
Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf:
Reibung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen
können sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der
Funktionweise der Automatikanlage oder einer ihrer Kom-
ponenten (wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend
ändern. Es ist Aufgabe des Installationstechnikers, für die
einzelne Situation entsprechende Sicherheitskoeffizienten
vorzusehen.
HERSTELLERERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EWG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3
21042 Caronno P.lla (VA) - ITALY
Erklärt hiermit, daß die Drehtürantriebe Serie WEL
-
vorgesehen sind ist zum Einbau in eine Maschine oder mit
anderen Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtli-
nie 98/37/EWG, inklusive deren Änderungen, zusammenge-
fügt werden sollen;
-
konform sind mit den einschlägigen Bestimmungen folgender
weiterer EG-Richtlinien:
Elektromagnetische Verträglichkeit Richtlinie 2004/108/EG;
Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG;
und erklärt des weiteren, daß die Inbetriebnahme solange unter-
sagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese Maschine
eingebaut wird oder von welcher sie eine Komponente darsteilt,
als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche diese
Erklärung ausgesteilt wurde) den Bestimmungen der Richtlinie
98/37/EG sowie dem entsprechenden nationalen Reschtserlass
zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht entspricht.
Caronno Pertusella,
18-06-2004
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Fermo Bressanini
(Vorsitzende)