Allgemeine Sicherheitsvorschriften
HTC 130 darf ausschließlich für das Schleifen und Polieren von Naturstein, Terrazzo,
Beton oder anderen in diesem Handbuch erwähnten Materialien angewandt werden.
HTC 130 darf nicht angewandt werden, wenn Explosions- oder Brandgefahr besteht.
Stets persönliche Schutzausrüstung wie Schuhe mit Stahlkappen, Gehörschutz,
Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen*.
Die Maschine darf nicht mit angehobenem Schleifkopf gestartet werden. Die
Schleifscheibe soll immer auf der zu bearbeitenden Unterlage aufliegen.
Maschine nur starten, wenn der vorgesehene Staubschutz montiert ist.
Der Tank darf ausschließlich mit kaltem Wasser gefüllt werden.
Zum Wechsel der Schleifscheibe ist die Stromversorgung der Maschine zu unterbrechen.
Vorsicht beim Füllen des Tanks, so daß elektische Gefahren vermieden werden.
Beim Anheben der Maschine sind die Anweisungen auf Seite 6 zu befolgen.
Beim Trockenschleifen muß ein Staubabscheider von ausreichender Kapazität an die
Maschine angeschlossen sein.
Wartungs- und Servicearbeiten dürfen nur von geschultem Personal ausgeführt werden.
Auf schrägen Ebenen darf die Maschine nicht angewandt werden.
VORSICHT: Manche Bauteile unter der Maschine können scharfe Kanten aufweisen.
Während der Arbeit darf sich ausschließlich der Bediener im Arbeitsbereich der
* Beton- und Steinmehl haben stark austrocknende Wirkung. Schutzhandschuhe tragen!
HTC 130
!WARNUNG!
Maschine aufhalten!
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