ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
D
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem Fach-
personal vorbehalten.
Die Montage, elektrischen Anschlüsse und Einstellungen sind
unter Beachtung der praktischen Verhaltensregeln und Einhal-
tung der geltenden Normen auszuführen.
Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des Produkts auf-
merksam durch.
Eine fehlerhafte Montage kann zu ernsthaften Verletzungen und
Sachschäden führen.
Die Verpackungsmaterialien (Kunststoff, Styropor etc.) müssen
sachgemäß entsorgt werden und dürfen nicht in Kinderhände ge-
langen, da sie eine Gefahrenquelle darstellen können. Überprü-
fen Sie das Produkt vor der Montage auf Transportschäden.
Montieren Sie das Produkt nicht in explosionsfähiger Atmo-
sphäre oder Umgebung: Das Vorhandensein von entzündlichen
Gasen oder Dämpfen bedeutet eine große Gefahr.
Stellen Sie vor der Montage des Antriebes sicher, dass Sicher-
heitsabstände eingehalten werden, und keine Quetsch-, Scher-,
Einzieh-und allgemeine Gefahren-quellen entstehen.
Stellen Sie sicher, dass die vorhandene Struktur den nötigen
Anforderungen im Hinblick auf Robustheit und Stabilität ent-
spricht.
Der Hersteller des Antriebs schließt eine Haftungsübernahme
im Falle der Nichtbeachtung der technischen Verhaltensregeln
bei der Montage des Torantriebes sowie von während des Ge-
brauchs auftretenden Verformungen aus.
Beachten Sie bei der Montage der Schutzeinrichtungen (Licht-
schranken, Kontaktleisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die gel-
tenden Normen und Richtlinien, die Kriterien der technischen
Verhaltensregeln, die Montageumgebung, die Betriebslogik
des Systems und die von der motorisierten Tür entwickelten
Kräfte.
Die Schutzeinrichtungen müssen mögliche Quetsch-, Scher-,
Einzieh- und allgemeine Gefahrenstellen des automatisierten
Tores sichern. Bringen Sie die von den geltenden Vorschriften
vorgesehenen Warn- und Hinweiszeichen zur Kennzeichnung
von Gefahrenstellen an.
Bei jeder Installation müssen die Identifikationsdaten der moto-
risierten Tür an sichtbarer Stelle angebracht werden.
Stellen Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass
die Angaben auf dem Datenschild mit den Werten des
Stromnetzes übereinstimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz
mit einem allpoligen Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand
von mindestens 3 mm aus. Stellen Sie sicher, dass der elektri-
schen Anlage ein geeigneter Fehlerstrom-Schutzschalter und
ein Überstromschutz vorgeschaltet sind. Stellen Sie, soweit
erforderlich, eine Verbindung zum örtlichen Potentialausgleich
her. Unterbrechen Sie während der Montage-, Wartungs- oder
Reparaturarbeiten die Stromzufuhr, bevor Sie den Deckel für
den Zugang zu den elektrischen Geräten öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Geräten dürfen nur mit anti-
statischem geerdeten Armschutz vorgenommen werden.
Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Installation
von sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten Bauteilen
ab. Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte dürfen aus-
schließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.
Der Monteur ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage alle er-
forderlichen Informationen zum automatischen, manuellen und
Notbetrieb der motorisierten Tür zu liefern und die Betriebsan-
leitung auszuhändigen.
GLOBE - IP1839
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist der Installateur, der
eine Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen
unterlegen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes
zu tun:
- Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der
MR genannten Dokumente enthalten muß; (die technische
Akte ist aufzubewahren den nationalen Behörden mindenstens
zehn Jahre lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt
mit dem Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
- Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß Anlage
II-A der MR und Sie dem Kunden liefern;
- Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür
laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den Leitfaden für die Rea-
lisierung der technischen Broschüre, erhältlich im Internet unter
der folgenden Adresse: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
Betriebsklasse: 3 (mindestens 30 Zyklen täglich für 10 Jahre
oder 60 Zyklen täglich für 5 Jahre)
Gebrauch: HÄUFIG (für Mehrfamilien-Eingänge oder kleinere
Eigentumsgemeinschaften mit Gebrauch als Einfahrtstor oder
intensivem Fußgängerbetrieb)
- Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann die
oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
- Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufeinan-
derfolgender Zuklen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe stati-
stischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen ermit-
telt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte beziehen
sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funktionsfähig ist,
ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten erforderlich sind.
- Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf: Rei-
bung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen können
sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der Funktion-
weise der Automatikanlage oder einer ihrer Komponenten
(wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend ändern. Es ist
Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne Situation
entsprechende Sicherheitskoeffizienten vorzusehen.
HERSTELLERERKLÄRUNG
(Richtlinie 98/37/EG, Anhang II, Teil B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3
21042 Caronno P.lla (VA) - ITALY
erklärt hiermit, dass der Antrieb für Kipp- und Sektionaltore der
Serie GLOBE
- in eine Maschine einzubauen bzw. mit anderen Maschinen
zusammenzubauen ist, um eine Maschine im Sinne der
Richtlinie 98/37/EG darzustellen;
- folgenden einschlägigen EG-Richtlinien entspricht:
R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG;
Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit 2004/108/EG;
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG;
und weist darauf hin, dass die Inbetriebnahme so lange untersagt
ist, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in die diese Ma-
schine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Richtlinie
98/37/EG und den umsetzenden nationalen Rechtsvorschriften
entspricht.
Caronno Pertusella,
27-07-2000
36
Fermo Bressanini
(Vorsitzende)