GEBRAUCHSANWEISUNG
ACHTUNG SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
● Den Kran nicht überbelasten. Eine Überbelastung kann den Kran schwer beschädigen.
● Während des Transports ist sicherzustellen, daß die Last nicht abstürzt oder starke Schwingungen aufweist.
● Die Säulen-, Arm- und Verlängerungsstifte müssen immer durch Sicherheitssplints oder Seeger- Ringe abge
sichert werden.
● Der Kran wurde für den Einsatz auf einem ebenen Boden konzipiert, der der gehobenen Last standhält. Das
Aufstellen der Kräne auf einem unebenen, nachgebenden Boden kann zum Abstürzen der gehobenen Last
und zu starken Schwingungen führen (Abb.5).
● Den Arm und die gehobene Last vor dem Transport in die niedrigste Position absenken.
● Das Sicherheitsventil wurde vom Hersteller geeicht und versiegelt. Es ist strengstens verboten, die Eichung zu
verändern oder die Versiegelung zu verletzen.
DAS NICHTBEACHTEN dieser ANWEISUNGEN kann zum Abstürzen der gehobenen Last und zur Be-
schädigung des Kranes mit darauffolgenden Personen- oder Sachschäden führen.
WARTUNG
Die Stifte alle 3 Monate schmieren. Bei Ölleckagen an der Hydraulik-Einheit die Dichtungen auswechseln.
KONTROLLEN
● Vor der Inbetriebnahme des Kranes muß eine Sichtkontrolle ausgeführt werden, um Leckagen,
Beschädigungen, lockere oder fehlende Teile sowie verschlissene Teile festzustellen.
● Jeder Kran muß sofort kontrolliert werden, wenn er überbelastet wurde oder einem starken Stoß ausgesetzt
wurde. Es ist ratsam, daß diese Kontrolle von Fachmännern des Kundendienstzentrums ausgeführt wird.
● Der Eigentümer und/oder Bediener muß darüber informiert sein, daß zur Reparatur des Kranes
spezifische Kenntnisse und Werkzeuge erforderlich sein können.
Es wird eine jährliche Inspektion des Kranes durch autorisierte Fachmänner des Wiederverkäufers empfohlen.
Jedes defekte oder gefährliche Teil muß durch vom Hersteller gelieferte Original-Ersatzteile (siehe
Ersatzteilliste) ausgewechselt werden.
VERSCHROTTUNG DER KRÄNE
Beim Verschrotten des Kranes muß das Öl aus dem Zylinder abgelassen werden und gemäß
der Gesetzgebung des jeweiligen Landes entsorgt werden.
EG-Konformitätserklärung:
BETA UTENSILI S.p.A. erklärt, dass der hydraulische Kran 3025 der "Maschinenrichtlinie" 2006/42/EG entspricht
MASSIMO CICERI
( Member of the board)
D
11