BIUUUS04 (Published) Book specs- Dates: 20051111 / 20051111 / 20051121 Lang: GER01 Applic: PPM
1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen-Lebenswichtige Infos für
das leitende Personal
Unkorrekte Installation, vernachlässigte Wartung, mißbräuchliche Benutzung und/oder
unfachmännische Reparaturen oder Veränderungen an der Maschine können unsicheren Betrieb
und Verletzungen an Personen verursachen, z. B. Knochenbrüche, Abtrennung von Gliedmaßen
oder gar Tod. Der Betreiber oder eine von ihm benannte Person (Betreiber/Benutzer) muß mit der
Maschine vertraut sein und hat ihren einwandfreien Betrieb und ihre ordnungsgemäße Wartung
sicherzustellen. Der Betreiber/Benutzer hat sich mit dem Inhalt aller Anleitungen bezüglich der
Maschine vertraut zu machen. Etwaige Fragen bezüglich solcher Anleitungen sind an eine
Milnor®-Vertriebsniederlassung oder den Milnor®-Kundendienst zu richten.
Die meisten zuständigen Behörden für Regelwerke machen den Betreiber/ Benutzer für die
Aufrechterhaltung der Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Aus dem Grund hat der
Betreiber/Benutzer sicherzustellen, daß:
• alle vorhersehbaren Gefahren innerhalb seines Arbeitsbereiches erkennen und Maßnahmen
einleiten, um Personen, Ausrüstungen und Arbeitsbereich zu schützen,
• Arbeitsausrüstung und Betriebsmittel geeignet und angepaßt sind, ohne Sicherheits- oder
Gesundheitsrisiken benutzt werden können und in angemessener Weise instandgehalten
werden;
• an Orten, an denen bestimmte Gefahren zu erwarten sind, der Zugang zu den Betriebsmitteln
auf solche Mitarbeiter beschränkt ist, die mit deren Benutzung beauftragt wurden;
• nur beauftragte Personen Reparaturen, Änderungen, Wartungen und Instandsetzungen
durchführen;
• Informationen, Anweisungen und Unterweisungen zur Verfügung gestellt werden;
• Mitarbeiter und/oder deren Stellvertreter eingewiesen sind.
Die Arbeitsausrüstung muß den nachstehenden Anforderungen entsprechen. Der
Betreiber/Benutzer hat sicherzustellen, daß Installation und Wartung der Einrichtungen so
ausgeführt werden, daß folgende Bedingungen berücksichtigt werden:
• Bedienungselemente müssen sichtbar, identifizierbar und gekennzeichnet sein. Sie müssen
sich außerhalb von Gefahrenzonen befinden und dürfen keine Gefahren durch
unbeabsichtigte Betätigung hervorrufen.
• Steuerungssysteme müssen betriebssicher sein. Betriebsstörungen oder Schäden dürfen keine
Gefahren hervorrufen;
• Betriebsmittel und Zubehör müssen fest installiert sein;
• Arbeitsausrüstungen sind vor Bruch oder Zerstörung zu schützen;
• Durch Schutzgitter sind Gefahrenzonen abzusperren und sich darin bewegende
Gefahrenobjekte zu stoppen, bevor die Gefahrenzonen betreten werden. Schutzgitter müssen
stabil und unfallsicher sein. Sie dürfen sich nicht ohne weiteres entfernen oder außer
Funktion setzen lassen. Sie müssen in ausreichendem Abstand von der Gefahrenzone plaziert
sein und dürfen die Beobachtung des Betriebes nicht behindern. Sie sollen Installation,
Austausch oder Wartung von Teilen ohne die vorherige Beseitigung von Schutzgittern oder
anderen Sicherheitseinrichtungen ermöglichen, zugleich aber den Zugang auf die hierfür
relevanten Bereiche beschränken;
• angemessene Beleuchtung für Arbeits- und Wartungsbereiche;
• Bei ausgeschaltetem Betriebsmittel müssen jederzeit Wartungen möglich sein. Falls nicht
zutreffend, ist dies durch zusätzliche Schutzmaßnahmen außerhalb der Gefahrenzonen zu
realisieren;
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PELLERIN MILNOR CORPORATION