●
Beim Austausch eines defekten Gerätes/Akkus sind diese
vom Techniker unter Angabe der Kundendaten an den
Hersteller zurückzusenden.
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Bei sachwidriger Verwendung des Mobiltelefons erlischt
die Betriebserlaubnis für Ex-Bereiche!
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Das Mobiltelefon nicht unbeaufsichtigt im Ex-Bereich
liegen lassen!
Ex-Akkupack:
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Verwenden Sie nur den zugelassenen Ex-Akkupack
(siehe Abschnitt "Zugelassener Ex-Akkupack")! Nur mit
diesem Ex-Akkupack gilt die Ex-Zulassung und ist das
Mobiltelefon betriebsfähig. Andere Akkupacks sind
strengstens untersagt, sie führen zur Aufhebung des Ex-
Schutzes.
●
Öffnen Sie innerhalb eines Ex-Bereiches keinesfalls das
Akkufach des Mobiltelefons! Der Ex-Akkupack darf in
einem solchen Bereich nicht entnommen, nicht geladen
und auch nicht transportiert werden.
Aufladen des Ex-Akkupacks:
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Der Ex-Akkupack darf nur geladen werden:
– Außerhalb des Ex-Bereiches!
– Bei Verbleib im Mobiltelefon!
– Bei Nutzung der zugehörigen Ladeschale!
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Die Ladeschale darf nur außerhalb des Ex-Bereiches
betrieben werden!
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