Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer
Website unter: www.ho-equipments.com
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Haftungserklärung
Unsachgemäßer Gebrauch – dazu zählen auch stärkere Vereisungen
als empfohlen sowie überlange Vereisungsdauer – kann Verletzungen
bei Kunden/Patienten oder beim Bediener zur Folge haben.
Weder H&O Equipments nv/sa und angeschlossene Unternehmen noch
die jeweiligen Vorstandsmitglieder, Führungskräfte, Anteilseigner, Mitarbeiter,
Vertreter und Auftragnehmer sind für den Tod oder für Verletzungen
körperlicher oder geistiger Art noch für zufällige Schäden, Folgeschäden,
indirekte Schäden, konkrete Schäden oder Schadenersatz,
die auf den Accurett, seine Konstruktion, seine technischen Daten, seinen
Besitz und seine Verwendung und Behandlungsverfahren zurückzuführen
sind, unabhängig davon, ob Tod, Verletzung, Verlust, Schaden bzw.
Schäden aus Fahrlässigkeit, falscher Beurteilung durch H&O Equipments
nv/sa, angeschlossene Unternehmen, ihre jeweiligen Vorstandsmitglieder,
Führungskräfte, Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer
resultieren, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen
wurde, haftbar oder verantwortlich, unabhängig davon, ob sich eine solche
Haftbarkeit oder Verantwortlichkeit auf Verletzung von vertraglichen
Verpflichtungen, unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung, Verletzung
der Gewährleistungspflicht, Nichterfüllung eines wesentlichen Zwecks,
grundlegenden oder anderweitigen Vertragsbruch gründet. Sie verpflichten
sich, H&O Equipments nv/sa, angeschlossene Unternehmen,
ihre jeweiligen Vorstandsmitglieder, Führungskräfte, Anteilseigner, Mitarbeiter,
Vertreter und Auftragnehmer von jeder Art von Haftungsansprüchen,
Ansprüchen, die aus Schäden, Verlusten, Kosten, Urteilen, Pönalen resultieren,
einschließlich, ohne Einschränkung, zufälliger Schäden, Folgeschäden, indirekter
Schäden, konkreter Schäden oder Schadenersatz infolge von Ansprüchen,
Forderungen, Klagen, Klageansprüchen, nach Gesetz oder Billigkeit, aufgrund
von Tod, Verletzung, Verlust, Schaden oder Schäden, wie zuvor genannt,
und jedweder Art von Auslagen (einschließlich jeglicher Anwaltsgebühren)
freizustellen.