Garantiebescheinigung
Werter Kunde,
wir bedanken uns dafür, daß Sie sich für ein A.E.B.-Produkt entschieden haben.
A.E.B. unterzieht alle ihre Produkte strengen Qualitätskontrollen. Sollte das
Produkt dennoch Betriebsstörungen aufweisen, empfehlen wir Ihnen, sich für
die erforderlichen Kontrollen oder Eingriffe sofort an den Installateur zu wenden.
- Allgemeine Garantienormen
A.E.B. garantiert den einwandfreien Betrieb dieses Produktes und daß es frei
ist von Mängeln und Konstruktionsfehlern. Sollte sich das Produkt während der
Garantielaufzeit als mangelhaft erweisen, ist A.E.B. für die Reparaturarbeiten
und Ersatzleistungen zuständig, wobei A.E.B. solche Leistungen vorzugsweise
durch den Erstinstallateur oder aber durch eine gemeinsam bestimmte Person
durchführen lassen wird. Für fehlerhafte Teile wird frei A.E.B.-Werk Ersatz
geleistet und die Transportkosten sind vom Empfänger zu tragen. Für Zubehöre
oder Bestandteile, die nicht von A.E.B. erzeugt worden sind, gelten
ausschließlich die von den Dritterzeugern anerkannten Garantieleistungen. Die
vorliegende Garantie ist die einzige durch A.E.B. geleistete Garantie und jegliche
weitere bleibt somit ausgeschlossen. A.E.B. übernimmt mit Ausnahme von
Fällen des Vorsatzes oder schweren Verschuldens keine Haftung für jegliche
Personenverletzungen oder Sachschäden, die auf Betriebsstörungen des
Produktes zurückzuführen sind. Diese Garantie ist nur gültig, wenn die
Zahlungen ordnungsgemäß geleistet wurden.
- Bedingungen
Die Garantie gilt über eine Laufzeit von 12 Monaten ab Installationsdatum
und wird lediglich bei Vorlage dieser Bescheinigung anerkannt, die mit dem
Stempel des Installateurs, dem Installationsdatum, der Kennummer des
Produkts und der Angabe des Fahrzeuges, auf dem das Produkt installiert war,
versehen sein muß. Der Bescheinigung muß außerdem die vom Installateur
ausgestellte Rechnung bzw. Quittung mit Angabe der installierten Produkt-
Kennummern beigelegt sein. Sollten diese Angaben fehlen, leistet A.E.B. auf
jeden Fall eine Garantie von 18 Monaten ab dem mit unauslöschbarer Tinte
auf das Produkt geprägten Datum. A.E.B. kann die Anerkennung der Garantie
verweigern, wenn diese Angaben unvollständig sind oder nach dem Kauf
abgeändert wurden. Die Garantie ist nur dann gültig, wenn das Produkt am
Kauftag einen guten Erhaltungszustand aufweist und wenn die von A.E.B.
beigestellte Verpackung und Verschachtelung, die als einzige den Ursprung
und einem angemessenen Schutz beweisen, unversehrt erhalten sind.
- Garantieausschließung
Nicht von dieser Garantie gedeckt sind:
a) periodische Kontrollen, Wartungen, Reparaturen oder Teileaustauschungen
aufgrund normalen Verschleißes;
b) Betriebsstörungen wegen Nachläßigkeit, schlechter Installation,
unzweckmäßigem oder nicht mit den vorschriftsmäßigen technischen
Anleitungen übereinstimmendem Gebrauch und im allgemeinen alle
Betriebsstörungen, die nicht auf Mängel und Konstruktionsfehler des Produktes
und somit auf die Verantwortung von A.E.B. zurückzuführen sind;
c) Produkte, die ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung durch A.E.B.
von irgend einer Person geändert, repariert, ersetzt und montiert worden sind
oder in irgend einer Weise einen Mißgriff erlitten haben;
d) Unfälle, die durch höhere Gewalt oder andere Ursachen (z.B. Wasser,
Feuer, Blitz, Sturm, usw.) verursacht wurden, die nicht auf den Willen der
A.E.B. zurückführbar sind.
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Deutsch
IS160 Rev. 101298-0