durch diesen Garantieschein abgedeckt. Reparaturanfragen hin-
sichtlich eines bereits reparierten oder ausgetauschten
Gerätes dürfen nicht später erfolgen als: (a) ein (1) Jahr ab dem
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Erstkaufdatumdes Gerätes oder (b) neunzig (90) Tage, nachdem
die Rücksendung des reparierten oder ausgetauschten Gerätes
an Sie erfolgte; maßgeblich ist das spätere Datum. Befindet sich
an Ihrem Gerät ein Aufkleber, der einen Gewährleistungszeitraum
ausweist, der über den oben angegebenen Zeitraum hinausgeht,
gilt die auf diesem Aufkleber angegebene Zeitspanne. Das Gerät
wird als Teil der Garantieleistung bis zum Ablauf dieses Zeitrau-
mes repariert oder ausgetauscht.
Bei Kauf eines Gerätes innerhalb eines EU-Landes verfügen Sie
gemäß der EU-Richtlinie 1999/44 über ein zusätzliches Jahr, in-
nerhalb dessen Sie Ansprüche wegen Mängeln oder Defekten an
Ihrem Gerätes erheben können, die zum Zeitpunkt des Erwerbs
bereits vorhanden, aber nicht ersichtlich waren, wie von Inven-
tion Works B.V. oder dem autorisierten Händler festgestellt. Um
diese Garantieverlängerung wirksam werden zu lassen, müssen
Sie den entweder den autorisierten Händler kontaktieren, von
dem Sie das Gerät erworben haben oder das örtliche Servicecen-
ter, und den Produktionsfehler sofort melden; dies darf nicht
später als 60 Tage nach Bekanntwerden des Mangels erfolgen.
Wie erhalte ich den Garantie-Service? Weitere Anweisungen,
wie Sie den Garantieservice erhalten und Kontaktdaten von Ser-
vicecentern in Ihrer Nähe finden Sie auf www.skinera.eu, oder
kontaktieren info@skinera.eu. Wenn Sie nach Kundenservice
fragen, werden Sie möglicherweise gebeten, ein Formular zur
Rückgabe des Produkts auszufüllen und erhalten eine Referenz-
nummer. Sollte es sich um einen Defekt handeln, der aus wel-
chem Grund auch immer nicht von der Garantie gedeckt ist, kann
Ihnen Invention Works B.V. die Versand- und Reparaturkosten in
Rechnung stellen, wenn Sie eingewilligt haben, das Gerät auf Ihre
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