8. Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE Richt-
linie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müssen
getrennt der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil giftige
und gefährliche Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt nachhal-
tig schädigen können. Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronik-
gerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende
ihrer Lebensdauer an den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichte-
te, öffentliche Sammelstellen kostenlos zurückgeben. Einzelheiten dazu regelt das
jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/
und der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stoff-
trennung, Verwertung und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
9. Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von
Geräten, die Batterien enthalten, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden auf
folgendes hinzuweisen:
Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich
verpflichtet. Er kann Altbatterien, die der Anbieter als Neubatterien im Sortiment
führt oder geführt hat, unentgeltlich am Versandlager (Versandadresse ) des An-
bieters zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende
Bedeutung: Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei, Cd = Batterie
enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, Hg = Batterie enthält mehr als
0,0005 Masseprozent Quecksilber.
6
Deutsch