Routinebetrieb
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Die Küvetten entsprechend der aktuellen Arbeitsvorschrift
vorbereiten.
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Thermostat einschalten.
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Küvetten in den Temperierblock einsetzen.
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Der Betrieb des Thermostaten darf nur in Kombination mit dem
Thermostatdeckel erfolgen. Erlischt die grüne Kontroll-Leuchte ist
die Temperatur von 20°C über- bzw. unterschritten.
Reinigung des Gerätes
V O R S I C H T
Potenzielle Gefahren durch Klemmen, Verbrennungen und Chemikalien sowie für
die Augen. Das Gerät vor allen Reinigungsarbeiten immer von der
Stromversorgung trennen.
A C H T U N G
Auf keinen Fall dürfen zur Reinigung des Geräts, einschließlich Zubehörteile,
Lösungsmittel wie Terpentin, Aceton oder ähnliche verwendet werden.
Gerät
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Reinigen Sie das Gehäuse und alle Zubehörteile nur mit einem
weichen feuchten Wischtuch. Zusätzlich kann milde Seifenlösung
verwendet werden.
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Lassen Sie kein Wasser in den Temperierblock gelangen.
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Nutzen Sie Wattestäbchen zur Reinigung oder Trocknung der
Küvettenaufnahme.
Gewährleistung und Haftung
Der Hersteller leistet Gewähr dafür, dass das gelieferte Produkt frei von
Material- und Herstellungsfehlern ist, und verpflichtet sich, etwaige
fehlerhafte Teile kostenlos zu reparieren oder auszutauschen.
Die Garantiezeit für Geräte beträgt 24 Monate. Bei Abschluss eines
Wartungsvertrags innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf verlängert
sich die Garantiezeit auf 60 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile, die innerhalb der Garantiezeit vom Tage des
Gefahrenüberganges an gerechnet nachweisbar infolge eines vor dem
Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen
fehlerhafter Konstruktion, minderwertiger Werkstoffe oder mangelhafter
Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt ist, werden nach Wahl des Lieferers unentgeltlich
ausgebessert oder ausgetauscht. Die Feststellung solcher Mängel muss
dem Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Feststellung
des Fehlers, schriftlich gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese
Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als genehmigt. Eine darüber
hinausgehende Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden
besteht nicht. Wenn vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische
Wartungs- oder Inspektionsarbeiten innerhalb der Garantiezeit durch
den Kunden selbst (Wartung) oder durch den Lieferer (Inspektion)
durchzuführen sind und diese Anforderungen nicht eingehalten werden,
erlöschen Ansprüche für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung
dieser Anforderungen ergeben.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, können
nicht geltend gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße
Handhabung, nicht ordnungsgemäße Installation oder nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen, sind von dieser
Bestimmung ausgeschlossen.
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