MWW Schweiß- und Schneidgeräte - Sicherheitsbestimmungen
2 Sicherheitsbestimmungen
Vor der Inbetriebnahme sind folgende Punkte zu beachten:
Autogengeräte sollten nur von geschultem und erfahrenem
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Fachpersonal bedient werden
Beim Arbeiten mit Autogengeräten sind unter anderem die
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Unfallverhütungsvorschriften nach BGV D1 – Schweißen, Schneiden und
verwandte Verfahren sowie die Technischen Regeln für
Betriebssicherheit (TRBS) zu beachten
Bei Arbeiten mit Autogengeräten immer die entsprechende persönliche
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Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Gehörschutz und schwer
entflammbare Kleidung tragen
Für eine gut belüftete Umgebung sorgen
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Kein Öl und Fett beim Umgang mit Autogengeräten verwenden
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Explosionsgefahr!
Die gesamte Anlage, d.h. Gasversorgung, Druckminderer,
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Sicherheitseinrichtungen, Schläuche u.a. müssen den jeweiligen
Vorschriften entsprechen
Durch geeignete Mittel sind Ventile und Schlauchanschlüsse am
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Griffstück und am Druckminderer auf Dichtheit zu prüfen
Vor Arbeitsbeginn ist der Brenner besonders auf den Zustand der Düsen
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zu kontrollieren und zur Prüfung der Injektorwirkung ist eine Saugprobe
durchzuführen
Die Injektorwirkung ist vorhanden, wenn am Griffstück bei angeschlos-
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sener Sauerstoffleitung, eingestelltem Betriebsdruck und voll geöffneten
Handrädern am Anschlussstutzen für die Brenngasleitung eine
Saugwirkung durch loses Vorhalten eines Fingers zu spüren ist
Ist keine Saugwirkung vorhanden oder weist der Schneidbrenner
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sonstige Fehler auf, so ist unverzüglich eine Reparatur zu veranlassen
Bei Flammenrückschlag ist der Brenner sofort abzustellen (S. 10, S. 12)
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