Die Service Hotline ersetzt auf keinen Fall eine Anwenderschulung für Soft- bzw.
Hardware, das Nachschlagen im Handbuch oder die Betreuung von Fremdprodukten.
18.2. Besondere Garantiebedingungen für die Vorort
Reparatur bzw. den Vorort Austausch
Soweit sich ein Anspruch auf Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch ergibt, gel-
ten die besonderen Garantiebedingungen für die Vorort Reparatur bzw. Vorort Aus-
tausch für Ihr Produkt.
Zur Durchführung der Vorort Reparatur bzw. des Vorort Austauschs muss von Ihrer
Seite Folgendes sichergestellt werden:
•
Mitarbeitern des Garantiegebers, die zu vorgenanntem Zweck bei Ihnen eintref-
fen, soll uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zugang zu den Geräten
gewährt werden.
•
Telekommunikationseinrichtungen, die von diesen Mitarbeitern zur ordnungs-
gemäßen Ausführung Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwecke sowie zur
Fehlerbehebung benötigt werden, müssen von Ihnen auf eigene Kosten zur Ver-
fügung gestellt werden.
•
Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der
Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Garantiegeber selbst verant-
wortlich.
•
Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte
nach der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Garantiegeber selbst
verantwortlich.
•
Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort Reparatur bzw. den Vorort Aus-
tausch beträgt mind. 48 Stunden, danach müssen die uns durch den verspäte-
ten oder nicht erfolgten Storno entstandenen Kosten in Rechnung gestellt wer-
den.
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