BÜNOx 2+
1 Einleitung
Diese Kurzanleitung unterstützt Sie bei der Inbetriebnahme
des Gerätes. Beachten Sie die Sicherheitshinweise, andernfalls
können Gesundheits- oder Sachschäden auftreten. Lesen Sie
vor der Inbetriebnahme die Originalbetriebsanleitung mit
Hinweisen zur Wartung und Fehlersuche sorgfältig durch.
Diese finden Sie auf der beigefügten CD und im Internet unter
www.buehler-technologies.com
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Bühler Technologies GmbH
Harkortstraße 29
40880 Ratingen
Deutschland
Tel.: +49 (0) 21 02 / 49 89-0
Fax: +49 (0) 21 02 / 49 89-20
Diese Betriebsanleitung ist Teil des Betriebsmittels. Der Her-
steller behält sich das Recht vor, die Leistungs-, die Spezifikati-
ons- oder die Auslegungsdaten ohne Vorankündigung zu än-
dern. Bewahren Sie die Anleitung für den späteren Gebrauch
auf.
1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe ist die Überwachung
anfallender Stickoxide zumeist gesetzlich vorgeschrieben.
BÜNOx- Konverter sind für den Einsatz in Gasanalysesyste-
men für industrielle Anwendungen geeignet. Er ermöglicht
den einfachen und kostengünstigen Nachweis der wesentli-
chen NOx-Komponenten (NO
tels wechselbarer Reaktorpatrone wandelt das Gerät nahezu
100 % des NO
Anteils eines Messgases in NO um. Hierdurch
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kann die Gaskomponente NO
rekt kostengünstig mit handelsüblichen IR-Analysatoren ge-
messen werden.
Generell ist zu beachten, dass der BÜNOx-Konverter für die
„Kaltgas-Konvertierung" (Eingangstaupunkt < 10 °C) vorgese-
hen ist.
1.2 Bestimmungswidrige Verwendung
Die Konverter dürfen nicht eingesetzt werden
• wenn bei ihrem Ausfall oder bei Fehlfunktion die Sicher-
heit und Gesundheit von Personen beeinträchtigt wird.
• in explosionsgefährdeten Bereichen,
• für das Durchleiten zündfähiger oder explosiver Gase so-
wie
• bei einem Taupunkt des Messgases (Eingangstaupunkt) >
10 °C.
1.3 Lieferumfang
• Konverter
• Produktdokumentation
• Anschluss- bzw. Anbauzubehör (optional)
2 Sicherheitshinweise
Das Gerät darf nur von Fachpersonal installiert werden, das
mit den Sicherheitsanforderungen und den Risiken vertraut
ist.
2
Bühler Technologies GmbH
= NO + NO
) im Rauchgas. Mit-
x
2
= NO + NO
direkt und NO
x
2
Beachten Sie unbedingt die für den Einbauort relevanten Si-
cherheitsvorschriften und allgemein gültigen Regeln der
Technik. Beugen Sie Störungen vor und vermeiden Sie da-
durch Personen- und Sachschäden.
Der Betreiber der Anlage muss sicherstellen, dass:
• Sicherheitshinweise und Betriebsanleitungen verfügbar
sind und eingehalten werden,
• die jeweiligen nationalen Unfallverhütungsvorschriften
beachtet werden,
• die zulässigen Daten und Einsatzbedingungen eingehal-
ten werden,
• Schutzeinrichtungen verwendet werden und vorgeschrie-
bene Wartungsarbeiten durchgeführt werden,
• bei der Entsorgung die gesetzlichen Regelungen beachtet
werden,
• gültige nationale Installationsvorschriften eingehalten
werden.
GEFAHR
Elektrische Spannung
Gefahr eines elektrischen Schlages
a) Trennen Sie das Gerät bei allen Wartungsarbeiten an
elektrischen Komponenten allpolig vom Netz.
b) Sichern Sie das Gerät gegen unbeabsichtigtes Wiederein-
schalten.
c) Das Gerät darf nur von instruiertem, fachkundigem Per-
sonal geöffnet werden.
d) Achten Sie auf die korrekte Spannungsversorgung.
indi-
GEFAHR
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Giftige, ätzende Gase
Das durch das Gerät geleitete Messgas kann beim Einatmen
oder Berühren gesundheitsgefährdend sein.
a) Überprüfen Sie vor Inbetriebnahme des Geräts die Dich-
tigkeit ihres Messsystems.
b) Sorgen Sie für eine sichere Ableitung von gesundheitsge-
fährdenden Gasen.
c) Stellen Sie vor Beginn von Wartungs- und Reparaturar-
beiten die Gaszufuhr ab und spülen Sie die Gaswege mit
Inertgas oder Luft. Sichern Sie die Gaszufuhr gegen unbe-
absichtigtes Aufdrehen.
d) Schützen Sie sich bei der Wartung vor giftigen / ätzenden
Gasen. Tragen Sie die entsprechende Schutzausrüstung.
GEFAHR
Potentiell explosive Atmosphäre
Explosionsgefahr bei Verwendung in explosionsgefährdeten
Bereichen
Das Betriebsmittel ist nicht für den Einsatz in explosionsge-
fährdeten Bereichen geeignet.
Durch das Gerät dürfen keine zündfähigen oder explosiven
Gasgemische geleitet werden.
BX550019 ◦ 02/2020